Pyrotechnik Wiederholungsunterweisung
Pyrotechniker müssen zum Erhalt ihrer Befähigung bzw. Erlaubnis nach Sprengstoffrecht alle 5 Jahre einen eintägigen Wiederholungskurs besuchen. Dies dient der Auffrischung der Kenntnisse und dem Erfahrungsaustausch.
Dieser Wiederholungskurs ist für Inhaber einer Erlaubnis nach den § 7 und § 27 des Sprengstoffgesetzes und Inhaber eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes, die Sprengarbeiten ausführen oder Feuerwerke abbrennen.
Es handelt sich hierbei um einen Wiederholungslehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen - mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen. Die Teilnehmer wiederholen ihre theoretischen Kenntnisse und werden auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung hingewiesen bzw. unterrichtet.
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Workshop ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengstoffverordnung. Diese Bescheinigung können Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Arbeitsschutz oder Gewerbeaufsichtsamt beantragen.
Das bühnenwerk bietet zweimal pro Jahr den Wiederholungslehrgang für Bühnen- und Theaterpyrotechniker an. Im Jahr 2025/2026 finden die Lehrgänge an folgenden Terminen vor Ort im bühnenwerk, Hamburg statt.
Die Teilnahmegebühr beträgt € 400,00 (2024) und € 500,00 (2025) zzgl. der aktuell geltenden Mehrwertsteuer.