Pyrotechnik Wiederholungsunterweisung

Pyrotechniker müssen zum Erhalt ihrer Befähigung bzw. Erlaubnis nach Sprengstoffrecht alle 5 Jahre einen eintägigen Wiederholungskurs besuchen. Dies dient der Auffrischung der Kenntnisse und dem Erfahrungsaustausch.


Dieser Wiederholungskurs ist für Inhaber einer Erlaubnis nach den § 7 und § 27 des Sprengstoffgesetzes und Inhaber eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes, die Sprengarbeiten ausführen oder Feuerwerke abbrennen.

Es handelt sich hierbei um einen Wiederholungslehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen - mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen. Die Teilnehmer wiederholen ihre theoretischen Kenntnisse und werden auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung hingewiesen bzw. unterrichtet.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Workshop ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengstoffverordnung. Diese Bescheinigung können Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Arbeitsschutz oder Gewerbeaufsichtsamt beantragen.

Termine

Das bühnenwerk bietet zweimal pro Jahr den Wiederholungslehrgang für Bühnen- und Theaterpyrotechniker an. Im Jahr 2025/2026 finden die Lehrgänge an folgenden Terminen vor Ort im bühnenwerk, Hamburg statt.


  • 10.10.2025

  • 06.03.2026

  • 09.10.2026

Kursgebühren

Die Teilnahmegebühr beträgt € 400,00 (2024) und € 500,00 (2025) zzgl. der aktuell geltenden Mehrwertsteuer.

Anmeldung

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bühnenwerk GmbH
Jenfelder Allee 80
22045 Hamburg

0049 40 41006620

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