Die Sachkundigen Aufsichtspersonen, die für den Bühnenbetrieb Ihrer Schule als „Veranstaltungsleiter“ bzw. „Verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik“ eingesetzt werden, sind vor Beginn der Tätigkeit mit den sicherheitstechnischen Einrichtungen des Hauses und mit den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen bzw. den dahinter stehenden Schutzzielen vertraut gemacht worden. Um diese Vertrautheit aufrecht zu erhalten, Fahrlässigkeit durch Routine vorzubeugen und weiterhin einen für die Kinder und die Gäste sicheren Vorstellungsbetrieb zu gewährleisten empfehlen wir Ihnen, die SAUPs jährlich erneut zu unterweisen. Die Notwendigkeit hierzu lässt sich auch aus § 12 des Arbeitsschutzgesetzes und aus verschiedenen Unfallverhütungsvorschriften ableiten. Arbeitsschutzgesetz § 12 Unterweisung
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungs- entwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. Teilnehmergruppen
Die Teilnehmergruppen fassen maximal 15 Personen, damit ein optimales Lernergebnis erzielt werden kann.
Zertifikat
Die Teilnehmer und der Betrieb erhalten eine Bestätigung über die Wiederholungsunterweisung entsprechend der Forderung des Arbeitsschutzgesetzes.
Dauer
Einen Tag (acht Unterrichtsstunden)
Inhalte
Vorbeugender Brandschutz, Anforderungen an Dekorationen, Umgang mit der DIN 4102
Fallbeispiele Brand auf der Bühne
Neues zur Versammlungsstättenverordnung
Besprechen von Unfällen / Beinaheunfällen und deren Auswertung
Allgemeiner Erfahrungsaustausch
Ort und Termine
Auf Ihrer Bühne, Termine nach Absprache
Gebühr
Die Gebühr für den Kurs beträgt € 1.260,00 netto zzgl. MwSt. und Reisekosten und wird bei verbindlicher Buchung fällig.
Kursbedingungen
• Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs
berücksichtigt
• Mit Eingang der Teilnahmebestätigung wird die Workshop-Gebühr fällig
• Die Teilnahmeberechtigung kann auf andere Personen übertragen werden, wenn Name und
Anschrift des Teilnehmers bis 14 Tage vor Workshop-Beginn dem bühnenwerk mitgeteilt wurden
• Für den Workshop wird vom bühnenwerk kein Versicherungsschutz übernommen
• Reklamationen oder sonstige Ansprüche müssen bis 7 Tage nach Veranstaltungsende dem
bühnenwerk mitgeteilt worden sein
Das bühnenwerk behält sich vor,
• den Programminhalt, den Ablauf zu ändern
• die Dozenten zu wechseln
• Teilnahmeberechtigungen zu widerrufen
• Veranstaltungen zu stornieren
• Ersatztermine festzulegen