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Zertifiziertes Institut nach AZWV Anerkannter Bildungsträger
Sachkundige Aufsichtsperson für Waldorfschulen                                                

Aus einem Artikel von Samanta Siegfried aus „das Goetheanum Nr.00.06 

„Zwischen Kunst und Technik”

“Eine Waldorfschule ohne Bühne wäre kaum denkbar. Vor fünf Jahren hat eine deutsche Versammlungsstättenverordung (VStättV) Richtlinien aufgestellt, die eine Gefahr für die Bühnennutzung darstellen. Bei einer Bühnenfläche größer als 50 Quadratmeter ist ein Bühnenmeister Pflicht. Diese Verordnung gilt heute bundesweit und bedeutet vor allem, zusätzliches kostenpflichtiges Personal. Das Hamburger „bühnenwerk“ bietet dazu eine Lösung, …“

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Wir haben eigens für die Bedürfnisse der Waldorfschulen ein Konzept entwickelt wie hier vorgegangen werden kann ohne große Kosten zu produzieren. Vielen Schulen konnten wir schon helfen. Wenn auch Sie Interesse haben, machen wir Ihnen gern ein konkretes Angebot zu.

Um die Auswirkungen der Versammlungsstättenverordnung auf den Betrieb von Waldorfschulen zu prüfen, gehen wir in der Regel wie folgt vor:

1.) Termin vor Ort zur Besichtigung der Bühne und zur Klärung der derzeitigen Nutzung

2.) Aufarbeiten der Unterlagen und Erstellung einer Empfehlung an den Betreiber, wie die behördlichen Forderungen erfüllt werden können und ein für die Mitwirkenden und die Zuschauer    sicherer Betrieb zu gewährleisten ist.

3.) Einweisung der im Haus verantwortlichen Personen in die Schutzziele der Versammlungsstättenverordnung. Erläuterung der Empfehlung für den zukünftigen Betrieb.

4.) Schulung von Mitarbeitern zur „Sachkundigen Aufsichtsperson“ nach Absprache mit den zuständigen Behörden.

5.) Jährliche Wiederholungsunterweisungen