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Fragen, Antworten & Downloads zur neuen Prüfungsverordnung

Warum wurde der neue Meister ins Leben gerufen?

Warum bleibt die „alte“ Verordnung noch in Kraft?

Fehlt dem „neuen“ Meister nicht spezialisiertes Wissen für den Bühnen- bzw. Beleuchtungsbetrieb in Theatern?

Wie wird sichergestellt, dass die hohen Anforderungen der Kunst an die Beleuchtungsmeister in Theatern in der Ausbildung nicht zu kurz kommen?

Werden da nicht Generalisten ausgebildet, die von Allem ein bisschen aber von Nichts richtig etwas verstehen?

Ist noch ein Quereinstieg für Handwerker ohne die Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik möglich?

Ist es realistisch anzunehmen, dass der neue Meister in allen drei Gewerken (Bühne, Licht, Ton) Kenntnisse auf dem Niveau der heute in den Theatern tätigen Spezialisten erreichen?

Welche Meisterausbildung ist für mich die richtige?

Macht es Sinn, als Meister für Veranstaltungstechnik Bühne noch zusätzlich die Fachrichtung Bühne zu belegen, oder soll ich zusätzlich den neuen Meister machen?









































Hier haben Sie die Möglichkeit Fragen zu stellen oder uns Ihre Meinung zum neuen Meister mitzuteilen.

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!

Sebastian Hellwig

Geschäftsführer bühnenwerk gmbh




Warum wurde der neue Meister ins Leben gerufen?


Der Anstoß zur Neuordnung kam durch den Verband für Professionelle Licht- und Tontechnik e.V., der für die bestehende Meisterverordnung den Antrag auf eine weitere Fachrichtung „Beschallung“ stellte. Im Auftrag des Bundesinstituts für Berufsbildung hat dann ein Institut für Medien- und Kompetenzforschung eine Studie zu Fortbildungsprofilen in der Veranstaltungstechnik durchgeführt. In dieser Studie sollten die Erfahrungen mit dem bisherigen Meister für Veranstaltungstechnik - ermittelt und konkrete Ideen für zukünftige Fortbildungsprofile abgeleitet werden. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat dann mit Sachverständigen von DIHK, DTHG, VPLT, EVVC, öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten und Ver.di eine neue Regelung erarbeitet. Die neue Verordnung berücksichtigt, dass es nun den Basisberuf „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“ gibt und somit bestimmte in der bisherigen Verordnung beinhalteten Qualifikationen bereits vorhanden sind. Geprüft werden soll nun „handlungsorientiert“. Die Prüflinge bekommen die Möglichkeit fachrichtungsspezifische Qualifikationen in einen Prüfungsprojekt darzulegen. Die Schwerpunkte können die Prüflinge selbst wählen und sich somit klar profilieren. Ein Meister der z.B. seinen beruflichen Schwerpunkt in der Theaterbeleuchtung sieht hat damit die Möglichkeit seine besonderen Kenntnisse und Fertigkeiten im künstlerischen Umgang mit Licht darzulegen, ein anderer wird möglicherweise die Beschallung von Großkonzerten oder das Rigging zum Schwerpunkt seines Projektes machen. Aufbauend auf dem Fundament der Fachkraft für Veranstaltungstechnik wird das technische Wissen vertieft, werden kaufmännische Grundlagen gelegt und vor allem Führungsverhalten und Problemlösungskompetenz vermittelt. Der alte Fachübergreifende Teil der Ausbildung (350 Unterrichtsstunden!), der keinerlei Bezug zum betrieblichen Alltag in Theatern, Fernsehstudios und Veranstaltungsbetrieben hat, entfällt somit.


Warum bleibt die „alte“ Verordnung noch in Kraft?

Die neue Verordnung wir vom Arbeitgeberverband der Theater und von ARD/ZDF abgelehnt. Da kein Konsens herrscht gelten nun beide Verordnungen parallel bis 2015. Bis dahin werden vom BIBB beide Regelungen evaluiert werden.



Fehlt dem „neuen“ Meister nicht spezialisiertes Wissen für den Bühnen- bzw. Beleuchtungsbetrieb in Theatern?

Diese Frage kann man eindeutig mit NEIN beantworten. Wenn man den alten Rahmenlehrstoffplan mit seinen 480 Unterrichtsstunden zugrunde legt, der geschrieben wurde als es den Lehrberuf Fachkraft für Veranstaltungstechnik noch gar nicht gab und die dort aufgeführten Inhalte für Lehrstoff den die Fachkräfte heute schon in die Meisterausbildung mitbringen abzieht, so ergibt sich bei einer Beibehaltung der Stundenzahl reichlich Freiraum. Die spezialisierten Inhalte aus den bisherigen Fächern „Spezielle Betriebstechnik, Techn. Kommunikation und Mathematik“ die derzeit in getrennten Gruppen unterrichtet werden nehmen gerade mal 144 Unterrichtsstunden in Anspruch. Durch den Wegfall des in der alten Verordnung geprüften, und für unsere Branche völlig unsinnigen, Fachübergreifenden Teil werden weitere 350 Unterrichtsstunden frei. Unter dem Strich wird es mit der neuen Verordnung möglich sein, mit weniger Unterrichtsstunden tieferes und komplexeres Wissen zu vermitteln. Die Gründe hierfür sind die bessere Vorbildung durch den Beruf „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“ und die Möglichkeit den Unterricht zur Vermittlung der in der Branche relevanten Kenntnisse und Fertigkeiten zu verwenden.



Wie wird sichergestellt, dass die hohen Anforderungen der Kunst an die Beleuchtungsmeister in Theatern in der Ausbildung nicht zu kurz kommen?

Die Kunst stellt Anforderungen an die Meister in Bezug auf Kommunikationsfähigkeit, den Umgang mit künstlerischen Vorgaben und den effektiven Umgang mit komplexer Technik. Die beiden erstgenannten Punkte werden in der neuen Ausbildung tiefer behandelt als in der alten, und was den Umgang mit der Technik betrifft wird zumindest die gleiche Zeit investiert. Den künstlerischen Umgang mit Licht hat auch nach der alten Verordnung niemand in der Schule gelernt sondern bei der Arbeit mit Menschen. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Die neue Verordnung gibt jedoch denjenigen, die Ihren beruflichen Schwerpunkt im Theater haben, erstmalig Gelegenheit, Ihre dort bei der Arbeit gewonnenen besonderen Kompetenzen in der Prüfung darzulegen und sich abzugrenzen.



Werden da nicht Generalisten ausgebildet, die von Allem ein bisschen aber von Nichts richtig etwas verstehen?

Ein gut klingendes und immer wieder angeführtes Argument derjenigen, denen ihre Erfahrung sagt, dass früher immer alles besser war. Dies wird immer wieder aufgeführt, wenn über die Qualität der „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“ gesprochen wird. Man vergleicht dann z.B. die Fertigkeiten beim Aufbau von Dekorationen eines Tischlers mit 6 Jahren Bühnenerfahrung mit denen einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik die gerade den Abschluß gemacht hat. Das Ergebnis liegt auf der Hand. Die wesentlichen Fertigkeiten für die Berufsausübung eignet man sich nach der Ausbildung im beruflichen Alltag an. Eine breite Grundausbildung führt aber dazu, dass die Spezialisierung schneller erfolgt und ein Grundverständnis für die anderen Gewerke bestehen bleibt.



Ist noch ein Quereinstieg für Handwerker ohne die Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik möglich?

Das wird sehr schwierig, denn das technische Wissen der Fachkräfte für Veranstaltungstechnik bildet die Grundlage für die Weiterbildung zum Meister. Dies wird für den weiterführenden Unterricht vorausgesetzt und nicht mehr so umfangreich wie bisher wiederholt. Auch ist die im Abschluß der Fachkräfte beinhaltete Qualifikation zur Elektrofachkraft im Vorwege nachzuweisen. Formal steht die Tür für Quereinsteiger weiterhin offen, ob es jedoch für die Teilnehmer leistbar ist, wird die Praxis zeigen.



Ist es realistisch anzunehmen, dass der neue Meister in allen drei Gewerken (Bühne, Licht, Ton) Kenntnisse auf dem Niveau der heute in den Theatern tätigen Spezialisten erreichen?

Dies anzunehmen wäre unsinnig, dies verspricht aber auch niemand. Es wird nach wie vor so sein, dass sich die Meister auf bestimmte Dinge spezialisieren und dadurch andere Dinge kürzer kommen. Entscheidend ist, dass die Basis auf der die Spezialisierung beginnt, breiter ist.



Welche Meisterausbildung ist für mich die richtige?

Diese Frage beantworten Sie am besten selbst, nachdem sie sich bei einem frischen Kaffee im bühnenwerk ausführlich haben beraten lassen.



Macht es Sinn, als Meister für Veranstaltungstechnik Bühne noch zusätzlich die Fachrichtung Bühne zu belegen, oder soll ich zusätzlich den neuen Meister machen?

In diesem Fall raten wir Ihnen, den einmal beschrittenen Weg zu Ende zu gehen und die zweite Fachrichtung zu belegen. Dies ist in nur 144 Unterrichtsstunden möglich die in den ihnen gewohnten Strukturen gehalten werden. Aber Achtung! Das ist bei uns nur noch im Frühjahr 2010 möglich. Infos dazu gibt es hier
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Informationen über die Entstehung des "neuen" Meisters zeitlich gegliedert zum download  
Meister für Veranstaltungstechnik in Fachrichtungen VO 1997  
Das MMb Institut für Medien- und Kompetenzforschung hat im Auftrag des BIBB eine Studie zu Fortbildungsprofilen in der AV- und Veranstaltungstechnik durchgeführt. In dieser Studie sollen die Erfahrungen mit einschlägigen Fortbildungs-Abschlüssen - insbesondere dem Meister für Veranstaltungstechnik - ermittelt und konkrete Ideen für zukünftige Fortbildungsprofile abgeleitet werden. Diese 2005 fertig gestellte Studie war eine Grundlage für die Erarbeitung der Prüfungsordnung für den „neuen Meister“
 
Hier finden Sie eine Präsentation, mit der Hans Borch vom Bundesinstitut für Berufsbildung, 2007 den Stand der Neuordnung auf Fachtagungen vorstellte.
Achtung! Dies entspricht nicht in allen Punkten der 2009 in Kraft gesetzten Verordnung ist aber interessant zu lesen weil es die Entstehung des „neuen Meisters“ dokumentiert.
 
Hier finden Sie ein Informationsblatt des BIBB aus dem Jahr 2007. Dieses ist in weiten Teilen noch aktuell und gibt Aufschluss über die Notwendigkeit der Neuordnung.

 
Dies ist die offiziell am 21. August 2009 in Kraft gesetzte neue Prüfungsverordnung
 
Aktueller Bericht von Herrn Borch, vom Bundesinstitut für Berufsbildung  
Handreichungen zum Umgang mit der Prüfungsordnung werden derzeit erstellt. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat hierzu das bühnenwerk zu einem Informationsaustausch nach Berlin eingeladen. Mit einem Ergebnis ist  erst im Frühjahr 2010 zu rechnen. Wir werden an dieser Stelle darüber informieren.
 
Für den Rahmenlehrstoffplan zur neuen Meisterverordnung gilt das Gleiche wie für die Handreichungen.
Hier werden wir Sie über Zwischenstände informieren.