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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Meister-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.

Das "Meister-BAföG" existiert seit 1996. Bereits mit einem 1. AFBG-Änderungsgesetz wurden die Leistungen des Gesetzes deutlich verbessert. Diesen Weg haben Bund und Länder mit dem 2. AFBG-Änderungsgesetz fortgesetzt. Der Deutsche Bundestag hat am 12. Februar 2009 eine von der Bundesregierung eingebrachte Reform dieses Gesetzes verabschiedet und der Bundesrat hat dieser am 06. März 2009 zugestimmt. Mit dem "Zweiten Gesetz zur Änderung des AFBG" wird das AFBG fit gemacht für die Zukunft.

Das neue "Meister-BAföG" ist zum 01.07.2009 in Kraft getreten. Es beinhaltet folgende Verbesserungen:

    * Gefördert wird nunmehr eine und nicht mehr die erste Aufstiegsfortbildung. Hat man bereits eine selbst oder
      anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert, ist dies nicht mehr förderschädlich.

    * Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 25 Prozent auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
      entfallende Restdarlehen gewährt.

    * Zwischen Ende der Maßnahme und Anfertigung des Prüfungsstücks beziehungsweise Ablegen der Prüfung wird
      der gewährte Unterhaltsbeitrag auf Antrag bis zu drei Monaten als Darlehen weitergezahlt
      (Prüfungsvorbereitungsphase).

    * Der Erhöhungsbetrag für Kinder beim Unterhaltsbeitrag wurde auf 210 € pro Kind erhöht und wird nunmehr zu
      50 Prozent bezuschusst. Der Erhöhungsbetrag wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt.

    * Alleinerziehende erhalten pauschalisiert und ohne Kostennachweis einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 €
      monatlich pro Kind bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes. Bei der Betreuung behinderter Kinder ist
      die Altersgrenze für den Bezug des Kinderbetreuungszuschlags abgeschafft worden.

    * Die Erlassmöglichkeiten für Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen wurden erleichtert. Bei
      der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens wird bereits ab der Einstellung und der dauerhaften
      Beschäftigung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder einer sozialversicherungspflichtigen
      Mitarbeiterin oder eines oder einer Auszubildenden 33 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
      entfallenden Restdarlehens gewährt.

    * Maßnahmen wie Klausurenkurse oder mündliche Prüfungssimulationen, die für das Bestehen der Prüfung
      hilfreich sind, werden in einem gewissen Umfang mit gefördert.

    * Fortbildungen im Bereich der ambulanten und stationären Altenpflege mit Aufstiegscharakter werden
      gefördert. Wenn keine entsprechenden landesrechtlichen Regelungen vorliegen, ist eine Förderung möglich,
      wenn bei Präsenzlehrgängen die fachlich zuständige Landesbehörde am Sitz des Trägers und bei Fernunterricht
      die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht bestätigt, dass die Fortbildung inhaltlich im Wesentlichen einer
      Fortbildungsregelung eines anderen Landes in diesem Bereich entspricht.

    * Ausländische Fortbildungswillige, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland
      leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, werden künftig auch ohne Anknüpfung an eine vorherige
      Mindesterwerbsdauer nach dem AFBG gefördert.

    * Zur Sicherheit für die Fortbildungswilligen wurden die Anforderungen an die Eignung der Träger erhöht, indem
      auch im AFBG von den Trägern der Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems verlangt wird.


Nachfolgend finden Sie Informationsmaterial und die für die Beantragung des "Meister-BAföG" notwendigen Formulare.
Inhalt Dokument
Das neue Meister BAföG 2011 (Flyer)
 
Merkblatt zur Antragstellung
 
Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsförderung (Formblatt A)
 
Angaben zum Einkommen und Vermögen (Anlage Formblatt A)
 
Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte (Formblatt B)
 
Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen (Anlage Formblatt B)
 
Erklärung des Ehegatten (Formblatt C)
 
Antrag d. Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme auf Aktual. nach § 17 AFBG
in Verb. mit § 24 BAfög (Formblatt D)
 
Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer (Formblatt E)
 
Nachweis des Bildungsträgers über die regelmäßige Lehrgangsteilnahme § 9 AFBG
(Formblatt F)
 
Antragsformular für die Bewilligung der Förderung während der Prüfungsvorbereitungsphase (Formblatt G)  
Mieterklärung zur Vorlage bei der AFBG bewilligenden Stelle
 
Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung
 
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministerium für Bildung und Forschung.