Inhouse-Seminare für Ihre Mitarbeiter
In den letzten Jahren haben viele Theater von unseren Inhouse-Seminaren profitiert. Auch diesen Workshop bieten wir auf Wunsch bei Ihnen vor Ort an.
Was sind die Vorteile von Inhouse-Seminaren?
- Seminarziele werden direkt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
- Mitarbeiter werden mit den eigenen Arbeitsmitteln geschult
- Das gemeinsame Lernen fördert Teamgeist und Kommunikation
- Seminare können zur Unterweisung genutzt werden
- Gleich mehrere Mitarbeiter werden auf den neuesten Stand gebracht
- Erheblicher Preisvorteil gegenüber offenen Seminaren
- Keine Reisekosten und Spesen für die Mitarbeiter
Weitere aktuelle Themen für Inhouse Seminare:
- Gefährdungsbeurteilungen im Theater
- Sachkundiger für Traversensysteme
- Versammlungsstättenverordnung
- Rigging
Wenn Sie Interesse haben sprechen Sie uns an oder senden Sie uns eine Anfrage per Mail. Wir stehen Ihnen jederzeit für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
bühnenwerk gmbh
Klaus-Groth-Str. 15
20535 Hamburg
Tel: 040 / 41 00 66 20
post@buehnenwerk.de
Workshop Sachkundiger für Traversensysteme
In der Veranstaltungstechnik werden zum Bau mobiler Bühnen und zur Aufhängung von Lasten ganz unterschiedliche Traversensysteme aus Aluminium eingesetzt. Die Herstellerangaben zu den
eingesetzten Systemen decken oft nur einen Ausschnitt des Einsatzes in der Praxis ab. In dem Workshop erlangen die Teilnehmer die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten um Traversen in
der Veranstaltungstechnik sicher auszuwählen und dieses fachgerecht und entsprechend der Anforderungen der Praxis zu verwenden.
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse für die Beurteilung der verschiedenen Traversensysteme hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-EN-Normen, DIN-Normen, ISO-Normen) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Traversen beurteilen kann.
Der Workshop endet mit einer theoretischen Prüfung. Bei Bestehen wird dem Teilnehmer ein Zeugnis über seine Sachkunde ausgestellt. Dieses kann für den Arbeitgeber die Grundlage für die
Beauftragung des Teilnehmers zur „befähigten Person“ für den Einsatz von Traversebsystemen sein.
Zielgruppe
• Veranstaltungs- und Eventtechniker
• Ton- und Videotechniker
• Meister für Veranstaltungstechnik
• Theatertechniker
• Eventverantwortliche
• Auszubildende „ Fachkraft für Veranstaltungstechnik"
• Beleuchter Veranstaltungstechnik“
• Studenten des Bereichs Veranstaltungs- und Medientechnik
• Interessierte aus technischen Bereichen
Teilnehmergruppen
Die Teilnehmergruppen fassen maximal 18 Personen, damit ein optimales Lernergebnis
erzielt werden kann.
Termine
23.04.2012 und 19.11.2012
Kursgebühr
Die Gebühr für den Workshop beträgt € 210,00 zzgl. 19% MwSt. und wird mit Erhalt der Anmelde-bestätigung fällig.
Programm
09:00 - 13:30
• Aluminiumwerkstoffe
• Die Bearbeitung von Aluminiumhalbzeugen
• Konstruktive Unterschiede
Mittagspause
14:00 - 16:00
• Die Verbindungstypen und Philosophien
• Plagiate und Verbraucherschutz
• TÜV-Abnahmen
• Support
• Unfallverhütungsvorschriften
16:15 - 16:45 Schriftliche Prüfung
Workshopbedingungen
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Mit Eingang der Teilnahmebestätigung wird die Workshop-Gebühr fällig. Die Teilnahmeberechtigung kann auf andere Personen übertragen werden, wenn Name und Anschrift des Teilnehmers bis 14 Tage vor Workshop-Beginn dem bühnenwerk mitgeteilt wurden.
Wenn eine Absage mehr als vier Wochen vor Workshop-Beginn erfolgt, kann die Gebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 51,00 entweder zurückgezahlt werden oder für einen anderen Workshop gutgeschrieben werden.
Für den Workshop wird vom bühnenwerk kein Versicherungsschutz übernommen. Reklamationen oder sonstige Ansprüche müssen bis 7 Tage nach Veranstaltungsende dem bühnenwerk mitgeteilt worden sein
Das bühnenwerk behält sich vor,
• den Programminhalt, den Ablauf zu ändern
• die Dozenten zu wechseln
• Teilnahmeberechtigungen zu widerrufen
• Veranstaltungen zu stornieren
• Ersatztermine festzulegen