Bühnen- und Theaterpyrotechniker
Wiederholungskurs für Inhaber einer Erlaubnis nach den § 7 und § 27 des Sprengstoffgesetzes und Inhaber eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes, die Sprengarbeiten ausführen oder Feuerwerke abbrennen
Es handelt sich hierbei um einen Wiederholungslehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen - mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen. Die Teilnehmer wiederholen ihre theoretischen Kenntnisse und werden auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung hingewiesen bzw. unterrichtet.
Zielgruppe
• Alle Personen, deren Befähigungszeugnis zum Pyrotechniker (siehe Untertitel oben) 5 oder mehr als
5 Jahre zurück liegt.
Voraussetzung:
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Workshop ist eine Unbedenklich-keitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengstoffverordnung. Diese Bescheinigung können Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Arbeitsschutz oder Gewerbeaufsichtsamt beantragen. Sollte die Bescheinigung bis zum Anfang des Kurses Ihnen noch nicht vorliegen, könnten Sie trotzdem am Kurs teilnehmen - nur können wir Ihnen das Zeugnis erst dann aushändigen, wenn uns die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original vorliegt.
Teilnehmergruppen
Die Teilnehmergruppen fassen maximal 25 Personen, damit ein optimales Lernergebnis erzielt werden kann.
Bescheinigung
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage bei der Behörde.
Termine
12.03.2012 und 15.10.2012
Kursgebühr
Die Gebühr beträgt € 285,00 zzgl. 19% USt. und wird mit Erhalt der Anmeldebestätigung fällig.
Programm
9:00 - 10:30 Rechtsvorschriften und Rechtsgrundlagen
10:45 - 12:15 Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
Mittagspause
13:00 - 14:30 Neues aus der Sprengtechnik und Pyrotechnik
14:45 - 16:15 Besprechung von Unfällen
Erfahrungsaustausch und Aussprache
Workshopbedingungen
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Mit Eingang der Teilnahmebestätigung wird die Workshop-Gebühr fällig. Die Teilnahmeberechtigung kann auf andere Personen übertragen werden, wenn Name und Anschrift des Teilnehmers bis 14 Tage vor Workshop-Beginn dem bühnenwerk mitgeteilt wurden.
Wenn eine Absage mehr als vier Wochen vor Workshop-Beginn erfolgt, kann die Gebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 51,00 entweder zurückgezahlt werden oder für einen anderen Workshop gutgeschrieben werden.
Für den Workshop wird vom bühnenwerk kein Versicherungsschutz übernommen. Reklamationen oder sonstige Ansprüche müssen bis 7 Tage nach Veranstaltungsende dem bühnenwerk mitgeteilt worden sein
Das bühnenwerk behält sich vor,
• den Programminhalt, den Ablauf zu ändern
• die Dozenten zu wechseln
• Teilnahmeberechtigungen zu widerrufen
• Veranstaltungen zu stornieren
• Ersatztermine festzulegen