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Fax  040-41006619
Zertifiziertes Institut nach AZWV Anerkannter Bildungsträger
Workshop Pyrotechnik I

Praxis Bühnen- und Theaterpyrotechniker Lehrgang zum staatlich anerkannten
Bühnenpyrotechniker



Es handelt sich hierbei um einen Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen - mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen. Die Teilnehmer erlernen den Umgang mit verschiedenen pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen der Klassen T1 und T2 für die Bühne. Insbesondere wird hier neben einer intensiven theoretischen Ausbildung der Schwerpunkt auf besondere Praxisnähe gelegt. Auf der Bühne werden die erlernten Fähigkeiten in realen Projekten wirklichkeitsnah angewendet.

Zielgruppe

• Veranstaltungs- und Eventtechniker • Ton- und Videotechniker

• Theatertechniker • Meister für Veranstaltungstechnik

• Eventverantwortliche • Auszubildende „ Fachkraft für

• Beleuchter Veranstaltungstechnik“

• Studenten des Bereichs Veranstaltungs- und Medientechnik

• Interessierte aus technischen Bereichen

Teilnehmergruppen


Die Teilnehmergruppen fassen maximal 20 Personen, damit ein optimales Lernergebnis erzielt werden kann.

Fachkundezeugnis


Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung ein staatlich anerkanntes Fachkundezeugnis zum
Bühnen- und Theaterpyrotechniker.

Termine

Pyrotechnik I (Praxis) am 11.02.2012 und 12.02.2012

Kursgebühr

Die Gebühr für den vorgeschalteten Praxis - Workshop beträgt € 310,00 netto zzgl. MwSt. und wird mit Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Für die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und des Befähigungsscheines fallen noch Kosten von jeweils ca. 60,00 € an. Diese Kosten zahlen Sie direkt an das für Sie zuständige Amt für Arbeitsschutz oder Gewerbeaufsichtsamt.


Programm

Tag 1

11:00 - 11:15            Begrüßung - Sebastian Hellwig

11:15 - 12:30            Einführung in die Pyrotechnik - Michael Graba

12:30 - 13:30            Mittagspause

13:30 - 15:00            Pyrotechnische Gegenstände- praktische Übungen - Michael Graba

15:15 - 16:45            Pyrotechnische Sätze- praktische Übungen - Michael Graba

Tag 2


09:00 - 10:30            Rechtsgrundlagen Sprengstoffgesetz - Michael Graba

10:45 - 12:15            Durchführen von verschiedenartigen pyrotechnischen Effekten - Michael Graba

12:15 - 13:15            Mittagspause

13:15 - 14:45            Durchführen von verschiedenartigen pyrotechnischen Effekten - Michael Graba
Zulassungsvoraussetzungen:

• Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.

• Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengstoffverordnung
   zur Erlangung eines Erlaubnisscheines nach § 7  (für Selbständige/Gewerbetreibende)
   bzw. eines Befähigungsscheines nach § 20 (für Angestellte) der Sprengstoffverordnung.
   Diese Bescheinigung können Sie bei dem für Sie  zuständigen Amt für Arbeitsschutz
   oder Gewerbeaufsichtsamt beantragen.

(Sollte die Bescheinigung bis zum Anfang des Kurses Ihnen noch nicht vorliegen, könnten Sie trotzdem am Kurs und an der Prüfung teilnehmen - nur können wir Ihnen das Zeugnis erst dann aushändigen, wenn uns die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original vorliegt.)


Workshopbedingungen


Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Mit Eingang der Teilnahmebestätigung wird die Workshop-Gebühr fällig. Die Teilnahmeberechtigung kann auf andere Personen übertragen werden, wenn Name und Anschrift des Teilnehmers bis 14 Tage vor Workshop-Beginn dem bühnenwerk mitgeteilt wurden.

Wenn eine Absage mehr als vier Wochen vor Workshop-Beginn erfolgt, kann die Gebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 51,00 entweder zurückgezahlt werden oder für einen anderen Workshop gutgeschrieben werden.

Für den Workshop wird vom bühnenwerk kein Versicherungsschutz übernommen. Reklamationen oder sonstige Ansprüche müssen bis 7 Tage nach Veranstaltungsende dem bühnenwerk mitgeteilt worden sein

Das bühnenwerk behält sich vor,

• den Programminhalt, den Ablauf zu ändern

• die Dozenten zu wechseln

• Teilnahmeberechtigungen zu widerrufen

• Veranstaltungen zu stornieren

• Ersatztermine festzulegen
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