Workshop Pyrotechnik II
Ausbildung Bühnen- und Theaterpyrotechniker Lehrgang zum staatlich
anerkannten Bühnenpyrotechniker
Es handelt sich hierbei um einen Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen - mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen.
Die Teilnehmer erlernen den Umgang mit verschiedenen pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen der Klassen T1 und T2 für die Bühne. Insbesondere wird hier neben einer intensiven theoretischen Ausbildung der Schwerpunkt auf besondere Praxisnähe gelegt. Auf der Bühne werden die erlernten Fähigkeiten in realen Projekten wirklichkeitsnah angewendet.
Zielgruppe
• Veranstaltungs- und Eventtechniker • Ton- und Videotechniker
• Theatertechniker • Meister für Veranstaltungstechnik
• Eventverantwortliche • Auszubildende „ Fachkraft für
• Beleuchter Veranstaltungstechnik“
• Studenten des Bereichs Veranstaltungs- und Medientechnik
• Interessierte aus technischen Bereichen
Teilnehmergruppen
Die Teilnehmergruppen fassen maximal 20 Personen, damit ein optimales Lernergebnis erzielt werden kann.
Fachkundezeugnis
Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung ein staatlich anerkanntes Fachkundezeugnis zum Bühnen- und Theaterpyrotechniker.
Termine
Pyrotechnik II (Bühnen- und Theaterpyrotechniker) vom 13.02.2012 - 17.02.2012
Kursgebühr
Die Kosten für die Ausbildung zum Bühnen- und Theaterpyrotechniker betragen € 780,00 netto zzgl. MwSt. und sind mit Erhalt der Anmeldebestätigung fällig.
Für die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und des Befähigungsscheines fallen noch Kosten von jeweils ca. 60,00 € an. Diese Kosten zahlen Sie direkt an das für Sie zuständige Amt für Arbeitsschutz oder Gewerbeaufsichtsamt.
Programm
Tag 1
11:00 - 11:15 Begrüßung - Sebastian Hellwig
11:15 - 12:30 Einführung in die Pyrotechnik - Allgemeine Begriffsbestimmungen - Michael Graba
12:30 - 13:15 Mittagspause
13:15 - 14:45 Rechtsvorschriften I - Bearbeiten, Aufbewahren, Vernichten und Überlassen
explosionsgefährlicher Stoffe - Dieter Deitenbeck
15:00 - 16:30 Rechtsvorschriften II - Sprengstoffgesetz - Dieter Deitenbeck
Tag 2
09:00 - 10:30 Pyrotechnische Sätze - Michael Graba
10:45 - 12:15 Pyrotechnische Anzündmittel - Michael Graba
12:15 - 13:15 Mittagspause
13:15 - 14:45 Pyrotechnische GegenständeMichael Graba
15:00 - 16:30 Rechtsvorschriften II - Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz /
Waffengesetz - Dieter Deitenbeck
Tag 3
09:00 - 10:30 Experimentalvortrag - Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen - Michael Graba
10:45 - 12:15 Lagern und Aufbewahren - Kennzeichnung - Michael Graba
12:15 - 13:15 Mittagspause
13:15 - 14:45 Verwenden - Sicherheitsmaßnahmen - Michael Graba
15:00 - 16:30 Vernichten Pyrotechnischer Gegenstände - Ersatz pyrotechnischer Mittel
- Michael Graba
Tag 4
09:00 - 10:30 Unfallverhütungsvorschriften - VBG 55a, BGV C1 - Michael Graba
10:45 - 12:15 Richtlinien für das Vernichten von Explosivstoffen - Michael Graba
12:15 - 13:15 Mittagspause
13:15 - 14:45 Abbrennversuche mit pyrotechn. Sätzen - Aufbau und Kontrolle von Zündkreisen
- Michael Graba
15:00 - 16:30 Handhabung von Kartuschenmunition - Handhabung von Schusswaffen
- Michael Graba
Tag 5
08:00 - 09:30 Besprechung von Unfällen / Aussprache - Michael Graba
09:45 - 12:00 schriftliche Prüfung
12:00 - 13:00 Mittagspause
13:00 - 15:00 Praktische Prüfung - Sebastian Hellwig
15:00 - 17:00 Mündliche Prüfung - Michael Graba und Dieter Deitenbeck
Zulassungsvoraussetzungen:
• Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
• Die bescheinigte Mitwirkung an mindestens 15 verschiedenartigen pyrotechnischen
Effekten.
(Teilnehmer, denen es noch an der entsprechenden Praxis mangelt, haben die Möglichkeit, in einem vor geschalteten Praxiskurs die notwendigen Fertigkeiten zu vervollständigen und sich dies bescheinigen zu lassen.)
• Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengstoffverordnung
zur Erlangung eines Erlaubnisscheines nach § 7 (für Selbständige/Gewerbetreibende)
bzw. eines Befähigungsscheines nach § 20 (für Angestellte) der Sprengstoffverordnung.
Diese Bescheinigung können Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Arbeitsschutz
oder Gewerbeaufsichtsamt beantragen.
(Sollte die Bescheinigung bis zum Anfang des Kurses Ihnen noch nicht vorliegen, könnten Sie trotzdem am Kurs und an der Prüfung teilnehmen - nur können wir Ihnen das Zeugnis erst dann aushändigen, wenn uns die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original vorliegt.)
Workshopbedingungen
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Mit Eingang der Teilnahmebestätigung wird die Workshop-Gebühr fällig. Die Teilnahmeberechtigung kann auf andere Personen übertragen werden, wenn Name und Anschrift des Teilnehmers bis 14 Tage vor Workshop-Beginn dem bühnenwerk mitgeteilt wurden.
Wenn eine Absage mehr als vier Wochen vor Workshop-Beginn erfolgt, kann die Gebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 51,00 entweder zurückgezahlt werden oder für einen anderen Workshop gutgeschrieben werden.
Für den Workshop wird vom bühnenwerk kein Versicherungsschutz übernommen. Reklamationen oder sonstige Ansprüche müssen bis 7 Tage nach Veranstaltungsende dem bühnenwerk mitgeteilt worden sein
Das bühnenwerk behält sich vor,
• den Programminhalt, den Ablauf zu ändern
• die Dozenten zu wechseln
• Teilnahmeberechtigungen zu widerrufen
• Veranstaltungen zu stornieren
• Ersatztermine festzulegen