Klaus-Groth-Str. 15
20535 Hamburg

Tel   040-41006620
Fax  040-41006619
Zertifiziertes Institut nach AZWV Anerkannter Bildungsträger
Geprüfter Meister/Meisterin für Veranstaltungstechnik in Hamburg

Fachübergreifender Teil (Block III)


Tätigkeitsbeschreibung / Ausbildungsziel

Der Weiterbildungslehrgang Meister/in für Veranstaltungstechnik ist bundeseinheitlich, staatlich anerkannt und wurde 1997 ins Leben gerufen. Die „klassische“ technische Tätigkeit für Theater, Film und Fernsehen wurde durch den technologischen Wandel der letzten Jahre um viele neue Bereiche erweitert, wodurch neue Lehrinhalte nötig wurden. Zusammengefasst werden alle diese Bereiche unter dem Begriff „Event- und Veranstaltungstechnik“. Meister/ innen für Veranstaltungstechnik können ihr Wissen und ihre Fähigkeiten als Spezialisten in all diesen Bereichen einsetzen und somit verantwortungsvoll Führungsaufgaben übernehmen. Der Lehrgang bereitet gezielt auf die Meisterprüfung vor.

Das neue Konzept des bühnenwerk ermöglicht es, an dieser Fortbildung berufsbegleitend teilzunehmen. Der Unterricht findet jeweils zweimal pro Woche (der fachspezifische Teil dienstags und mittwochs, der fachübergreifende Teil donnerstags und freitags) von 9.00 bis 16.00 Uhr statt. Die gesamte Fortbildung erstreckt sich über 21 Monate. Die Belegung der einzelnen Blöcke muss nicht zwingend in der Reihenfolge I-II-III erfolgen, sodass ein beliebiger Beginn mit einem der Blöcke zum jeweilig nächsten Termin möglich ist.

Zu beachten ist jedoch folgendes (Auszug aus der Prüfungsordnung): „Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteiles zu beginnen.“


Termine

05. Januar 2012 bis 30. März 2012

Bei Bedarf:

Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik

02.07.2012 bis 10.08.2012 in Vollzeit


Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung laut Prüfungsordnung:

1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung, in der die Prüfung abgelegt werden soll, zugeordnet werden, und danach eine mindestens zweijährige dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis

oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten gewerblich- technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, nachweist.

Abweichend davon kann zur Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Im Zweifelsfall bieten wir gern an, Ihre Zulassung individuell bei der Kammer für Sie prüfen zu lassen. Am besten ist es jedoch, Sie setzen sich im Vorfeld selbst mit der Kammer in Verbindung, um Ihre Zulassung zu klären. Wir bitten um Verständnis dafür, dass das bühnenwerk keine Haftung dafür übernehmen kann, sollte ein Teilnehmer zur Prüfung nicht zugelassen werden!

Bei der Zulassung zur Prüfung für die Fachrichtung Beleuchtung muss die Qualifikation als Elektrofachkraft vorhanden sein. Hierbei müssen Kenntnisse in den Bereichen Errichten, Ändern und Instandhalten von elektrischen Anlagen sowie in Gefahrenerkennung nachgewiesen werden. Wer die Elektrofachkraft nicht vorweisen kann, kann diese Qualifikation in einem dreiwöchigen Vollzeitkurs im bühnenwerk erlangen.
Weitere empfohlene Voraussetzungen:

    * Mathematische u. naturwissenschaftliche Grundkenntnisse auf Realschulniveau.
      Zur Selbsteinschätzung der Mathekenntnisse schicken wir Ihnen gern einen Test zu!
    * Gute Allgemeinbildung
    * Durchsetzungsvermögen
    * Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
    * Zeitliche Flexibilität: Die Fortbildung erfordert ein hohes Maß an Selbststudium und
      der entsprechende Zeitaufwand sollte von Beginn an in die zeitliche Planung einkalkuliert werden!


Lehrgangsgebühren  

Block I                                    € 2.940,00 (2012)
 
Block II                                   noch nicht bekannt

Block III                                  € 1.420,00 (2012)

Elektrofachkraft                     € 2.600,00 (2012)


Prüfungsgebühren (z.Zt. in Hamburg)

Anmeldung zur Pürfung         €      50,00

(Diese Bearbeitungsgebühr wird bei Zulassung zur Prüfung mit den Prüfungsgebühren verrechnet)

Block I, II, III                             €     750,00

Block I, II                                 €     600,00

Die Ausbildung besteht - wie auch die Prüfung - aus drei Blöcken. Eine detaillierte Stundenaufteilung folgt auf den nächsten Seiten.

Block III - Fachrichtungsübergreifender Teil (200 Stunden)

Unterricht donnerstags und freitags

    * Grundlagen für kostenbewusstes Handeln
    * VWL und BWL
    * Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln
    * Grundgesetz, Gesetzgebung, Rechtsprechung
    * Arbeits- und Sozialrecht
    * Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb
    * Grundlagen desSozialverhaltens der Menschen
    * Einflüsse des Betriebs auf das Sozialverhalten
    * Einflüsse des Meisters auf die Zusammenarbeit im Betrieb


Insbesondere beinhaltet der Teil II auch die Vermittlung von Kenntnissen über die Grundlagen des Betreibens von Versammlungs- und Produktionsstätten sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften. So kann mit diesem bestandenen Prüfungsabschnitt das Befähigungszeugnis für technische Fachkräfte beantragt und zuerkannt werden, das zur Wahrnehmung von Leitungs- und Aufsichtsaufgaben im Sinne der einschlägigen Sicherheitsvorschriften („Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik“ im Sinne der Versammlungsstätten-Verordnung) befähigt.


Exemplarischer zeitlicher Gesamt - Ablauf/Stand September 2011:

Mai 2013 Schriftliche Prüfung Block III

25. Juni bis 13. Juli 2012

Elektrofachkraft für Veranstaltungstechniker (bei Bedarf, für Fachrichtung Beleuchtung)

auf Anfrage

Vorbereitungskurs „ausbildereignungsprüfung“/ Block II Unterricht in Vollzeit

September 2012

Schriftliche Ausbildereignungsprüfung

Oktober 2012

Mündliche/Praktische Ausbildereignungsprüfung/ Ende Block II

11. September 2012 bis 15. Mai 2013

Fachspezifischer Teil/ Block I / Unterricht dienstags und mittwochs

Juni 2012 Mündliche Prüfung/ Ende Block III

August 2013 Schriftliche Prüfung Block I

September 2013 Abgabe Projektarbeit (4 Wochen nach schriftlicher Prüfung)

Oktober 2013 Mündliche Prüfung („Fachgespräch“)
Stundenplaninhalte bühnenwerk Block I / Fachübergreifender Teil

1 Unterrichtseinheit = 4 Unterrichtstunden à 45 Minuten

Kostenbewusstes Handeln 25 UE

> Volkswirtschaft 

Produktionsformen 
Markt, Marktformen und Wirtschaftssysteme 
Geldwesen, Währung und Konjunktur im Wirtschaftssystem 
Unternehmens- u. Konzentrationsformen der Wirtschaft 
Organisationen und Verbände 

> Betriebswirtschaft 

Wesen und Funktionen des Industriebetriebes 
Aufbauorganisation 
Arbeitsplanung 
Fertigungssteuerung 
Fertigungskontrolle 
Organisation- und Informationstechniken 
Kostenrechnung 
  
Rechtsbewusstes Handeln 9 UE

Grundgesetz, Gesetzgebung und Rechtsprechung 
Arbeits- und Sozialrecht 
Datenschutzrecht 
Umweltschutzrecht 
  
Zusammenarbeit im Betrieb 16 UE

> Grundlagen des Sozialverhaltens der Menschen 

Entwicklungsprozess des einzelnen 
Gruppenverhalten 

> Einflüsse des Betriebes auf das Sozialverhalten 

Arbeitsorganisation und soziale Maßnahmen 
Arbeitsplatz und Betriebsgestaltung 
Führungsgrundsätze 
  
SUMME 50

Die Prüfungen

Um Meister für Veranstaltungstechnik zu werden, müssen pro Block je eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Für den fachspezifischen Teil ist zusätzlich eine Projektarbeit zu erstellen. Gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Meister /in für Veranstaltungstechnik“ in den Fachrichtungen Bühne/Studio/ Beleuchtung/ Halle.

Die Prüfungsdauer beträgt:

Die schriftliche Prüfung findet an zwei aufeinander folgenden Tagen statt und soll nicht länger als 10 Stunden dauern, die mündliche nicht länger als 30 Minuten.Weiterhin ist eine Projektarbeit anzufertigen, die als schriftliche Hausarbeit gestellt wird und für die 30 Arbeitstage zur Verfügung stehen (ab dem Moment, an dem die Kammer dem vom Prüfling eingereichten Thema zustimmt).

Bestehen der Prüfung: Die Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach werden zusammengefasst. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsfächern, im schriftlichen und im praktischen Teil der berufs- und arbeitspädagogischen Teils, in der Projektarbeit sowie in dem Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Prüfungswiederholung: Die Meisterprüfung kann zweimal wiederholt werden. Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer von einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern befreit, wenn er darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat und er sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholdungsprüfung anmeldet.

Prüfende Stelle: Die Prüfung der Blöcke I und III wird durch den Meisterprüfungsausschuss der Handelskammer Hamburg abgenommen, die Prüfung des Block II durch die Handwerkskammer Hamburg.

Kontaktadresse:  Handelskammer Hamburg
                            Geschäftsbereich  Berufsbildung
                            Frau Annabelle Luther (annabelle.luther@hk24.de)
                            Adolphsplatz 1

                            20457 Hamburg

                            Tel.:   040/ 36138 - 334
                            Fax.:   040/ 36138 - 61334

                           Weitere Informationen der Handwerkskammer, Hamburg


Abschlussbezeichnung: Die Abschlussbezeichnung lautet:

„Geprüfter Meister für  Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik“

Anmeldung: Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der Handelskammer Hamburg. Hierfür ist der Antrag auf „Zulassung zur Fortbildungsprüfung“ auszufüllen und mit weiteren Unterlagen wie Lebensläufe und ggfs. Zeugnissen fristgerecht einzureichen. Das entsprechende Formular kann über www.buehnenwerk.de oder www.hk24.de abgerufen werden.

Die Prüfungsverordnung liegt im bühnenwerk vor kann auf Wunsch jederzeit eingesehen werden.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung laut Prüfungsordnung:

1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung, in der die Prüfung abgelegt werden soll, zugeordnet werden, und danach eine mindestens zweijährige dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis

oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten gewerblich- technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, nachweist.

Abweichend davon kann zur Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Im Zweifelsfall bieten wir gern an, Ihre Zulassung individuell bei der Kammer für Sie prüfen zu lassen. Am besten ist es jedoch, Sie setzen sich im Vorfeld selbst mit der Kammer in Verbindung, um Ihre Zulassung zu klären. Wir bitten um Verständnis dafür, dass das bühnenwerk keine Haftung dafür übernehmen kann, sollte ein Teilnehmer zur Prüfung nicht zugelassen werden!

Bei der Zulassung zur Prüfung für die Fachrichtung Beleuchtung muss die Qualifikation als Elektrofachkraft vorhanden sein. Hierbei müssen Kenntnisse in den Bereichen Errichten, Ändern und Instandhalten von elektrischen Anlagen sowie in Gefahrenerkennung nachgewiesen werden. Wer die Elektrofachkraft nicht vorweisen kann, kann diese Qualifikation in einem dreiwöchigen Vollzeitkurs im bühnenwerk erlangen.
Weitere empfohlene Voraussetzungen:

    * Mathematische u. naturwissenschaftliche Grundkenntnisse auf Realschulniveau.
      Zur Selbsteinschätzung der Mathekenntnisse schicken wir Ihnen gern einen Test zu!
    * Gute Allgemeinbildung
    * Durchsetzungsvermögen
    * Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
    * Zeitliche Flexibilität: Die Fortbildung erfordert ein hohes Maß an Selbststudium
      und der entsprechende Zeitaufwand sollte von Beginn an in die zeitliche Planung einkalkuliert werden!


Lehrgangsbedingungen


Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Mit Eingang der Teilnahmebestätigung wird die Workshop-Gebühr fällig. Die Teilnahmeberechtigung kann auf andere Personen übertragen werden, wenn Name und Anschrift des Teilnehmers bis 14 Tage vor Workshop-Beginn dem bühnenwerk mitgeteilt wurden.

Wenn eine Absage mehr als vier Wochen vor Workshop-Beginn erfolgt, kann die Gebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 51,00 entweder zurückgezahlt werden oder für einen anderen Workshop gutgeschrieben werden.

Für den Workshop wird vom bühnenwerk kein Versicherungsschutz übernommen. Reklamationen oder sonstige Ansprüche müssen bis 7 Tage nach Veranstaltungsende dem bühnenwerk mitgeteilt worden sein

Das bühnenwerk behält sich vor,

• den Programminhalt, den Ablauf zu ändern
• die Dozenten zu wechseln
• Teilnahmeberechtigungen zu widerrufen
• Veranstaltungen zu stornieren
• Ersatztermine festzulegen
Förderungsmöglichkeiten/ Meister-Bafög

Es besteht die Möglichkeit, Förderungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Anspruch zu nehmen. Diese Förderung gilt für die Blöcke I bis III - nicht für den Matheangleichkurs und die Elektrofachkraft! Zum 01.07.2009 wurde das AFBG überarbeitet. Ausführliche Informationen finden sie hier im bühnenwerk und auf der Homepage  des Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Zur Beantragung sind folgende Formulare nötig:

    *  Formblatt A: Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung

    * Formblatt B: Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte
      
       Dieses Formular muss durch das bühnenwerk ausgefüllt werden.

    * Evtl. ein zusätzliches Formular des jeweils zuständigen Amtes

Die Formblätter A und B finden sie hier im bühnenwerk und auf der Homepage  des Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Name, Vorname: *
Adresse: *
Postleitzahl, Ort: *
Telefon: *
Mobil:
E-Mail: *
Fax:
Name, Vorname:
Adresse:
Postleitzahl, Ort:
Telefon:
Mobil:
E-Mail:
Fax:
Ort: *
Datum: *
Die Workshopbedingungen habe ich gelesen und akzeptiert.
Rechnungsanschrift (falls abweichend)
Alle mit einem * versehenen Felder sind Pflichtfelder. Bitte beachten Sie ausserdem, das Sie sich durch das senden diese Formulares verbindlich anmelden !
Block III (Fachrichtungsübergreifender Teil) vom 05.01.2012 bis 30.03.2012 zum Preis von € 1420,00 - Zzgl. Prüfungsgebühr
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Literatur

Block I: div. Auswahlmöglichkeiten, bitte anfragen!

Block II: Handwerkerfibel Band 3 für Berufs- und Arbeitspädagogik       €    24,90

Block III: „Arbeitsgesetze“ dtv-beck Verlag                                        ca. €    6,50

„Der Industriemeister“ Feldhaus-Verlag (3 Bände)                                 €   92,80
ISBN 3-88264-404 4                                                        

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