Die Ausbildung besteht - wie auch die Prüfung - aus drei Blöcken. Eine detaillierte Stundenaufteilung folgt auf den nächsten Seiten.
Block III - Fachrichtungsübergreifender Teil (200 Stunden)
Unterricht donnerstags und freitags
* Grundlagen für kostenbewusstes Handeln
* VWL und BWL
* Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln
* Grundgesetz, Gesetzgebung, Rechtsprechung
* Arbeits- und Sozialrecht
* Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb
* Grundlagen desSozialverhaltens der Menschen
* Einflüsse des Betriebs auf das Sozialverhalten
* Einflüsse des Meisters auf die Zusammenarbeit im Betrieb
Insbesondere beinhaltet der Teil II auch die Vermittlung von Kenntnissen über die Grundlagen des Betreibens von Versammlungs- und Produktionsstätten sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften. So kann mit diesem bestandenen Prüfungsabschnitt das Befähigungszeugnis für technische Fachkräfte beantragt und zuerkannt werden, das zur Wahrnehmung von Leitungs- und Aufsichtsaufgaben im Sinne der einschlägigen Sicherheitsvorschriften („Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik“ im Sinne der Versammlungsstätten-Verordnung) befähigt.
Exemplarischer zeitlicher Gesamt - Ablauf/Stand September 2011:
Mai 2013 Schriftliche Prüfung Block III
25. Juni bis 13. Juli 2012
Elektrofachkraft für Veranstaltungstechniker (bei Bedarf, für Fachrichtung Beleuchtung)
auf Anfrage
Vorbereitungskurs „ausbildereignungsprüfung“/ Block II Unterricht in Vollzeit
September 2012
Schriftliche Ausbildereignungsprüfung
Oktober 2012
Mündliche/Praktische Ausbildereignungsprüfung/ Ende Block II
11. September 2012 bis 15. Mai 2013
Fachspezifischer Teil/ Block I / Unterricht dienstags und mittwochs
Juni 2012 Mündliche Prüfung/ Ende Block III
August 2013 Schriftliche Prüfung Block I
September 2013 Abgabe Projektarbeit (4 Wochen nach schriftlicher Prüfung)
Oktober 2013 Mündliche Prüfung („Fachgespräch“)
Stundenplaninhalte bühnenwerk Block I / Fachübergreifender Teil
1 Unterrichtseinheit = 4 Unterrichtstunden à 45 Minuten
Kostenbewusstes Handeln 25 UE
> Volkswirtschaft
Produktionsformen
Markt, Marktformen und Wirtschaftssysteme
Geldwesen, Währung und Konjunktur im Wirtschaftssystem
Unternehmens- u. Konzentrationsformen der Wirtschaft
Organisationen und Verbände
> Betriebswirtschaft
Wesen und Funktionen des Industriebetriebes
Aufbauorganisation
Arbeitsplanung
Fertigungssteuerung
Fertigungskontrolle
Organisation- und Informationstechniken
Kostenrechnung
Rechtsbewusstes Handeln 9 UE
Grundgesetz, Gesetzgebung und Rechtsprechung
Arbeits- und Sozialrecht
Datenschutzrecht
Umweltschutzrecht
Zusammenarbeit im Betrieb 16 UE
> Grundlagen des Sozialverhaltens der Menschen
Entwicklungsprozess des einzelnen
Gruppenverhalten
> Einflüsse des Betriebes auf das Sozialverhalten
Arbeitsorganisation und soziale Maßnahmen
Arbeitsplatz und Betriebsgestaltung
Führungsgrundsätze
SUMME 50
Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung laut Prüfungsordnung:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung, in der die Prüfung abgelegt werden soll, zugeordnet werden, und danach eine mindestens zweijährige dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten gewerblich- technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, nachweist.
Abweichend davon kann zur Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Im Zweifelsfall bieten wir gern an, Ihre Zulassung individuell bei der Kammer für Sie prüfen zu lassen. Am besten ist es jedoch, Sie setzen sich im Vorfeld selbst mit der Kammer in Verbindung, um Ihre Zulassung zu klären. Wir bitten um Verständnis dafür, dass das bühnenwerk keine Haftung dafür übernehmen kann, sollte ein Teilnehmer zur Prüfung nicht zugelassen werden!
Bei der Zulassung zur Prüfung für die Fachrichtung Beleuchtung muss die Qualifikation als Elektrofachkraft vorhanden sein. Hierbei müssen Kenntnisse in den Bereichen Errichten, Ändern und Instandhalten von elektrischen Anlagen sowie in Gefahrenerkennung nachgewiesen werden. Wer die Elektrofachkraft nicht vorweisen kann, kann diese Qualifikation in einem dreiwöchigen Vollzeitkurs im bühnenwerk erlangen.
Weitere empfohlene Voraussetzungen:
* Mathematische u. naturwissenschaftliche Grundkenntnisse auf Realschulniveau.
Zur Selbsteinschätzung der Mathekenntnisse schicken wir Ihnen gern einen Test zu!
* Gute Allgemeinbildung
* Durchsetzungsvermögen
* Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
* Zeitliche Flexibilität: Die Fortbildung erfordert ein hohes Maß an Selbststudium
und der entsprechende Zeitaufwand sollte von Beginn an in die zeitliche Planung einkalkuliert werden!
Lehrgangsbedingungen
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Mit Eingang der Teilnahmebestätigung wird die Workshop-Gebühr fällig. Die Teilnahmeberechtigung kann auf andere Personen übertragen werden, wenn Name und Anschrift des Teilnehmers bis 14 Tage vor Workshop-Beginn dem bühnenwerk mitgeteilt wurden.
Wenn eine Absage mehr als vier Wochen vor Workshop-Beginn erfolgt, kann die Gebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 51,00 entweder zurückgezahlt werden oder für einen anderen Workshop gutgeschrieben werden.
Für den Workshop wird vom bühnenwerk kein Versicherungsschutz übernommen. Reklamationen oder sonstige Ansprüche müssen bis 7 Tage nach Veranstaltungsende dem bühnenwerk mitgeteilt worden sein
Das bühnenwerk behält sich vor,
• den Programminhalt, den Ablauf zu ändern
• die Dozenten zu wechseln
• Teilnahmeberechtigungen zu widerrufen
• Veranstaltungen zu stornieren
• Ersatztermine festzulegen
Literatur
Block I: div. Auswahlmöglichkeiten, bitte anfragen!
Block II: Handwerkerfibel Band 3 für Berufs- und Arbeitspädagogik € 24,90
Block III: „Arbeitsgesetze“ dtv-beck Verlag ca. € 6,50
„Der Industriemeister“ Feldhaus-Verlag (3 Bände) € 92,80
ISBN 3-88264-404 4
Alle Preise sind ohne Gewähr.