Geprüfter Meister/Meisterin für Veranstaltungstechnik in Hamburg
Fachspezifischer Teil (Block I)
Tätigkeitsbeschreibung / Ausbildungsziel
Der Weiterbildungslehrgang Meister/in für Veranstaltungstechnik ist bundeseinheitlich, staatlich anerkannt und wurde 1997 ins Leben gerufen. Die „klassische“ technische Tätigkeit für Theater, Film und Fernsehen wurde durch den technologischen Wandel der letzten Jahre um viele neue Bereiche erweitert, wodurch neue Lehrinhalte nötig wurden. Zusammengefasst werden alle diese Bereiche unter dem Begriff „Event- und Veranstaltungstechnik“. Meister/ innen für Veranstaltungstechnik können ihr Wissen und ihre Fähigkeiten als Spezialisten in all diesen Bereichen einsetzen und somit verantwortungsvoll Führungsaufgaben übernehmen. Der Lehrgang bereitet gezielt auf die Meisterprüfung vor.
Das neue Konzept des bühnenwerk ermöglicht es, an dieser Fortbildung berufsbegleitend teilzunehmen. Der Unterricht findet jeweils zweimal pro Woche (der fachspezifische Teil dienstags und mittwochs, der fachübergreifende Teil donnerstags und freitags) von 9.00 bis 16.00 Uhr statt. Die gesamte Fortbildung erstreckt sich über 21 Monate. Die Belegung der einzelnen Blöcke muss nicht zwingend in der Reihenfolge I-II-III erfolgen, sodass ein beliebiger Beginn mit einem der Blöcke zum jeweilig nächsten Termin möglich ist.
Zu beachten ist jedoch folgendes (Auszug aus der Prüfungsordnung): „Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteiles zu beginnen.“
Termine
11. September 2012 bis ca. 15. Mai 2013
Bei Bedarf:
Elektrofachkraft für Veranstaltungstechniker:
25.06.2012 bis 13.07.2012 in Vollzeit (insgesamt 15 Tage/ 120 h)
Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung laut Prüfungsordnung:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung, in der die Prüfung abgelegt werden soll, zugeordnet werden, und danach eine mindestens zweijährige dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten gewerblich- technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, nachweist.
Abweichend davon kann zur Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Im Zweifelsfall bieten wir gern an, Ihre Zulassung individuell bei der Kammer für Sie prüfen zu lassen. Am besten ist es jedoch, Sie setzen sich im Vorfeld selbst mit der Kammer in Verbindung, um Ihre Zulassung zu klären. Wir bitten um Verständnis dafür, dass das bühnenwerk keine Haftung dafür übernehmen kann, sollte ein Teilnehmer zur Prüfung nicht zugelassen werden!
Bei der Zulassung zur Prüfung für die Fachrichtung Beleuchtung muss die Qualifikation als Elektrofachkraft vorhanden sein. Hierbei müssen Kenntnisse in den Bereichen Errichten, Ändern und Instandhalten von elektrischen Anlagen sowie in Gefahrenerkennung nachgewiesen werden. Wer die Elektrofachkraft nicht vorweisen kann, kann diese Qualifikation in einem dreiwöchigen Vollzeitkurs im bühnenwerk erlangen.
Weitere empfohlene Voraussetzungen:
* Mathematische u. naturwissenschaftliche Grundkenntnisse auf Realschulniveau.
Zur Selbsteinschätzung der Mathekenntnisse schicken wir Ihnen gern einen Test zu!
* Gute Allgemeinbildung
* Durchsetzungsvermögen
* Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
* Zeitliche Flexibilität: Die Fortbildung erfordert ein hohes Maß an Selbststudium und
der entsprechende Zeitaufwand sollte von Beginn an in die zeitliche Planung einkalkuliert werden!
Lehrgangsgebühren
Block I € 2.940,00 (2012)
Block II noch nicht bekannt
Block III € 1.420,00 (2012)
Elektrofachkraft € 2.600,00 (2012)
Prüfungsgebühren (z.Zt. in Hamburg)
Anmeldung zur Pürfung € 50,00
(Diese Bearbeitungsgebühr wird bei Zulassung zur Prüfung mit den Prüfungsgebühren verrechnet)
Block I, II, III € 750,00
Block I, II € 600,00
Die Ausbildung besteht - wie auch die Prüfung - aus drei Blöcken. Eine detaillierte Stundenaufteilung folgt auf den nächsten Seiten.
Block I - Fachspezifischer Teil (480 Stunden)
Unterricht: Dienstags und Mittwochs
* Naturwissenschaftliche Grundlagen,
* Mathematik,
* technische Kommunikation,
* spezielle und allgemeine Betriebstechnik,
* Arbeitssicherheit,
* Brandschutz,
* Bauordnungsrecht,
* Projektarbeit
Insbesondere beinhaltet der Teil II auch die Vermittlung von Kenntnissen über die Grundlagen des Betreibens von Versammlungs- und Produktionsstätten sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften. So kann mit diesem bestandenen Prüfungsabschnitt das Befähigungszeugnis für technische Fachkräfte beantragt und zuerkannt werden, das zur Wahrnehmung von Leitungs- und Aufsichtsaufgaben im Sinne der einschlägigen Sicherheitsvorschriften („Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik“ im Sinne der Versammlungsstätten-Verordnung) befähigt.
Exemplarischer zeitlicher Gesamt - Ablauf/Stand September 2011:
25. Juni bis 13. Juli 2012
Elektrofachkraft für Veranstaltungstechniker (bei Bedarf, für Fachrichtung Beleuchtung)
auf Anfrage
Vorbereitungskurs „ausbildereignungsprüfung“/ Block II Unterricht in Vollzeit
September 2012
Schriftliche Ausbildereignungsprüfung
Oktober 2012
Mündliche/Praktische Ausbildereignungsprüfung/ Ende Block II
11. September 2012 bis 15. Mai 2013
Fachspezifischer Teil/ Block I / Unterricht dienstags und mittwochs
03. Januar bis 28. April 2013
Fachübergreifender Teil/ Block III / Unterricht donnerstags und freitags
Mai 2013 Schriftliche Prüfung Block III
Juni 2013 Mündliche Prüfung/ Ende Block III
August 2013 Schriftliche Prüfung Block I
September 2013 Abgabe Projektarbeit (4 Wochen nach schriftlicher Prüfung)
Oktober 2013 Mündliche Prüfung („Fachgespräch“)
Stundenplaninhalte bühnenwerk Block I / Fachspezifischer Teil
1 Unterrichtseinheit = 4 Unterrichtstunden à 45 Minuten
Allgemeine Betriebstechnik / Thema und Anzahl UE
3.1.1. Anschlag-, Trag- und Verbindungselemente 3 UE
3.1.2. Hebezeuge und Transport m. Hel 3 UE
3.1.3. Veranstaltungstechnische Anlagen 6 UE
3.1.4. Grundlagen Automatisierung 2 UE
3.1.5. Grundlagen sicherheitstechnische Einrichtungen 2 UE
3.1.6. Bewertung Kontrolle Betriebssicherheit 3 UE
3.1.7. Materialkunde und Kalkulation 3 UE
3.1.8. Lagerung und Transport 2 UE
3.1.9. Projektmanagement 1 UE
3.1.10. Technische Abläufe und Logistik 2 UE
3.1.11. Qualitätsmanagement 2 UE
3.1.12. Facility Management 1 UE
SUMME 30 UE
Mathematische u. naturwissenschaftliche Grundlagen / Fachbereich Bühne/Studio / Thema und Anzahl UE
1.1. Grundkenntnisse über Zahlensysteme und deren Aufbau 1 UE
1.2. Berechnung technischer Größen auch unter Anwendung der Winkelfunktion 2 UE
1.3. Maßeinheiten und Einheitssysteme, Rechnen mit Größengleichungen, Zahlenwertgleichungen,
Einheitengleichungen 2 UE
1.4. Grundlagen der Statik 5 UE
1.5. Grundlagen der Festigkeitslehre 5 UE
1.6. Grundlagen der Kinematik 3 UE
1.7. Grundlagen der Kinetik 3 UE
1.8. Grundlagen der Messtechnik 2 UE
SUMME 23 UE
Mathematische u. naturwissenschaftliche Grundlagen/ Fachbereich Beleuchtung / Thema und Anzahl UE
1.1. Grundkenntnisse über Zahlensysteme und deren Aufbau 1 UE
1.2. Berechnung technischer Größen auch unter Anwendung der Winkelfunktion 2 UE
1.3. Maßeinheiten und Einheitssysteme, Rechnen mit Größengleichungen, Zahlenwertgleichungen,
Einheitengleichungen 2 UE
1.4. Grundlagen der Statik 2 UE
1.5. Grundlagen der Kinematik 1 UE
1.6. Grundlagen der Kinetik 1 UE
1.7. Elektrotechnische Grundlagen der Gleich- Wechselstromtechnik 2 UE
1.8. Berechnen und Darstellen von Spannungs-, Strom-, Widerstands- u. Leistungsgrößen in Gleich-,
Wechsel- und Drehstrom 2 UE
1.9. Physikalische Grundlagen der Wärme-. Licht- und Beleuchtungstechnik 4 UE
1.10. Physiologische und psychologische Grund- lagen des Sehens und der Farbenlehre 2 UE
1.11. Grundkenntnisse der Optik 3 UE
1.12. Grundlagen der Messtechnik 1 UE
SUMME 23 UE
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit / Thema und Anzahl UE
4.1. Einschlägige Gesetze u. Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsregeln 2 UE
4.2. Schutzmaßnahmen gegen Unfall- und Gesundheitsgefahren 8 UE
4.3. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe 1 UE
4.4. Umweltschutzvorschriften und - maßnahmen 1 UE
SUMME 12 UE
Brandschutz / Thema und Anzahl UE
5.1. Grundlagen des Brandschutzes 1 UE
5.2. Bestimmungen, Regeln u. Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes 2 UE
5.3. Brandschutz und Brandsicherheit in Versammlungsstätten 3 UE
5.4. Verhalten bei Bränden 1 UE
SUMME 7 UE
Bauordnungsrecht / Thema und Anzahl UE
6.1. Musterbauordnung, Bauordnung der Länder 1,5 UE
6.2. - 6.4. VStättV 4,5 UE
SUMME 6 UE
Technische Kommunikation/Fachbereich Bühne / Thema und Anzahl UE
2.1. Lesen techn. Zeichnungen... 5 UE
2.2. Anfertigung von Werkstatt- u. Funktionsskizzen, Bühnenplänen.... 11 UE
2.3. Grundlagen der Theater-, Film- u. Fernsehgeschichte 2 UE
2.4. Grundlagen der Stilkunde 2 UE
SUMME 20 UE
Technische Kommunikation/Fachbereich Beleuchtung / Thema und Anzahl UE
2.1. Lesen techn. Zeichnungen... 5 UE
2.2. Anfertigung von Werkstatt- u. Funktionsskizzen, Beleuchtungs- und Schaltplänen... 11 UE
2.3. Grundlagen der Theater-, Film- u. Fernsehgeschichte 2 UE
2.4. Grundlagen der Stilkunde 2 UE
SUMME 20 UE
Spezielle Betriebstechnik/Fachbereich Bühne / Thema und Anzahl UE
3.2.1. Obermaschinerie 3 UE
3.2.2.Untermaschinerie 3 UE
3.2.3. Aufbaumöglichkeiten, Einsatz u. Besonderheiten der Antriebstechnik 3 UE
3.2.4. Sicherheitstechnik u. Sicherheitstechnische Einrichtungen 2 UE
3.2.5. Bodengliederungselemente und Gerüste 3 UE
3.2.6. Prüfen und Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen 3 UE
3.2.7.Aufbau, Abbau u. Anordnung bühnentechnischer Bauten und Geräte 3 UE
SUMME 20 UE
Spezielle Betriebstechnik/ Fachbereich Beleuchtung / Thema und Anzahl UE
3.2.1. Grundlagen elektrischer Antriebe 2 UE
3.2.2.Elektrotechnische Anlagen der Energieversorgung u. -verteilung 3 UE
3.2.3. Beleuchtungstechnische Anlagen u. Geräte 4 UE
3.2.4. Grundlagen der Energiewirtschaft 1 UE
3.2.5. Prüfen u. Messen elektrischer und llichttechnischer Größen 3 UE
3.2.6. Einsatz u. Wirkungsweise beleuchtungstechnischer Geräte 3 UE
3.2.7.Elektrotechnische Lichtsteueranlagen 2 UE
3.2.8. Betriebsbedingungen u. Besonderheiten von Lichtquellen 2 UE
SUMME 20 UE
Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung laut Prüfungsordnung:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung, in der die Prüfung abgelegt werden soll, zugeordnet werden, und danach eine mindestens zweijährige dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten gewerblich- technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, nachweist.
Abweichend davon kann zur Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Im Zweifelsfall bieten wir gern an, Ihre Zulassung individuell bei der Kammer für Sie prüfen zu lassen. Am besten ist es jedoch, Sie setzen sich im Vorfeld selbst mit der Kammer in Verbindung, um Ihre Zulassung zu klären. Wir bitten um Verständnis dafür, dass das bühnenwerk keine Haftung dafür übernehmen kann, sollte ein Teilnehmer zur Prüfung nicht zugelassen werden!
Bei der Zulassung zur Prüfung für die Fachrichtung Beleuchtung muss die Qualifikation als Elektrofachkraft vorhanden sein. Hierbei müssen Kenntnisse in den Bereichen Errichten, Ändern und Instandhalten von elektrischen Anlagen sowie in Gefahrenerkennung nachgewiesen werden. Wer die Elektrofachkraft nicht vorweisen kann, kann diese Qualifikation in einem dreiwöchigen Vollzeitkurs im bühnenwerk erlangen.
Weitere empfohlene Voraussetzungen:
* Mathematische u. naturwissenschaftliche Grundkenntnisse auf Realschulniveau.
Zur Selbsteinschätzung der Mathekenntnisse schicken wir Ihnen gern einen Test zu!
* Gute Allgemeinbildung
* Durchsetzungsvermögen
* Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
* Zeitliche Flexibilität: Die Fortbildung erfordert ein hohes Maß an Selbststudium
und der entsprechende Zeitaufwand sollte von Beginn an in die zeitliche Planung einkalkuliert werden!
Lehrgangsbedingungen
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Mit Eingang der Teilnahmebestätigung wird die Workshop-Gebühr fällig. Die Teilnahmeberechtigung kann auf andere Personen übertragen werden, wenn Name und Anschrift des Teilnehmers bis 14 Tage vor Workshop-Beginn dem bühnenwerk mitgeteilt wurden.
Wenn eine Absage mehr als vier Wochen vor Workshop-Beginn erfolgt, kann die Gebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 51,00 entweder zurückgezahlt werden oder für einen anderen Workshop gutgeschrieben werden.
Für den Workshop wird vom bühnenwerk kein Versicherungsschutz übernommen. Reklamationen oder sonstige Ansprüche müssen bis 7 Tage nach Veranstaltungsende dem bühnenwerk mitgeteilt worden sein
Das bühnenwerk behält sich vor,
• den Programminhalt, den Ablauf zu ändern
• die Dozenten zu wechseln
• Teilnahmeberechtigungen zu widerrufen
• Veranstaltungen zu stornieren
• Ersatztermine festzulegen
Literatur
Block I: div. Auswahlmöglichkeiten, bitte anfragen!
Block II: Handwerkerfibel Band 3 für Berufs- und Arbeitspädagogik € 24,90
Block III: „Arbeitsgesetze“ dtv-beck Verlag ca. € 6,50
„Der Industriemeister“ Feldhaus-Verlag (3 Bände) € 92,80
ISBN 3-88264-404 4
Alle Preise sind ohne Gewähr.