Klaus-Groth-Str. 15
20535 Hamburg

Tel   040-41006620
Fax  040-41006619
Zertifiziertes Institut nach AZWV Anerkannter Bildungsträger
Geprüfter Meister/Meisterin für Veranstaltungstechnik in Hamburg

Fachspezifischer Teil (Block I)


Tätigkeitsbeschreibung / Ausbildungsziel

Der Weiterbildungslehrgang Meister/in für Veranstaltungstechnik ist bundeseinheitlich, staatlich anerkannt und wurde 1997 ins Leben gerufen. Die „klassische“ technische Tätigkeit für Theater, Film und Fernsehen wurde durch den technologischen Wandel der letzten Jahre um viele neue Bereiche erweitert, wodurch neue Lehrinhalte nötig wurden. Zusammengefasst werden alle diese Bereiche unter dem Begriff „Event- und Veranstaltungstechnik“. Meister/ innen für Veranstaltungstechnik können ihr Wissen und ihre Fähigkeiten als Spezialisten in all diesen Bereichen einsetzen und somit verantwortungsvoll Führungsaufgaben übernehmen. Der Lehrgang bereitet gezielt auf die Meisterprüfung vor.

Das neue Konzept des bühnenwerk ermöglicht es, an dieser Fortbildung berufsbegleitend teilzunehmen. Der Unterricht findet jeweils zweimal pro Woche (der fachspezifische Teil dienstags und mittwochs, der fachübergreifende Teil donnerstags und freitags) von 9.00 bis 16.00 Uhr statt. Die gesamte Fortbildung erstreckt sich über 21 Monate. Die Belegung der einzelnen Blöcke muss nicht zwingend in der Reihenfolge I-II-III erfolgen, sodass ein beliebiger Beginn mit einem der Blöcke zum jeweilig nächsten Termin möglich ist.

Zu beachten ist jedoch folgendes (Auszug aus der Prüfungsordnung): „Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteiles zu beginnen.“


Termine

11. September 2012 bis ca. 15. Mai 2013

Bei Bedarf:

Elektrofachkraft für Veranstaltungstechniker:

25.06.2012 bis 13.07.2012 in Vollzeit (insgesamt 15 Tage/ 120 h)


Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung laut Prüfungsordnung:

1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung, in der die Prüfung abgelegt werden soll, zugeordnet werden, und danach eine mindestens zweijährige dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis

oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten gewerblich- technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, nachweist.

Abweichend davon kann zur Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Im Zweifelsfall bieten wir gern an, Ihre Zulassung individuell bei der Kammer für Sie prüfen zu lassen. Am besten ist es jedoch, Sie setzen sich im Vorfeld selbst mit der Kammer in Verbindung, um Ihre Zulassung zu klären. Wir bitten um Verständnis dafür, dass das bühnenwerk keine Haftung dafür übernehmen kann, sollte ein Teilnehmer zur Prüfung nicht zugelassen werden!

Bei der Zulassung zur Prüfung für die Fachrichtung Beleuchtung muss die Qualifikation als Elektrofachkraft vorhanden sein. Hierbei müssen Kenntnisse in den Bereichen Errichten, Ändern und Instandhalten von elektrischen Anlagen sowie in Gefahrenerkennung nachgewiesen werden. Wer die Elektrofachkraft nicht vorweisen kann, kann diese Qualifikation in einem dreiwöchigen Vollzeitkurs im bühnenwerk erlangen.
Weitere empfohlene Voraussetzungen:

    * Mathematische u. naturwissenschaftliche Grundkenntnisse auf Realschulniveau.
      Zur Selbsteinschätzung der Mathekenntnisse schicken wir Ihnen gern einen Test zu!
    * Gute Allgemeinbildung
    * Durchsetzungsvermögen
    * Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
    * Zeitliche Flexibilität: Die Fortbildung erfordert ein hohes Maß an Selbststudium und
      der entsprechende Zeitaufwand sollte von Beginn an in die zeitliche Planung einkalkuliert werden!


Lehrgangsgebühren  

Block I                                    € 2.940,00 (2012)
 
Block II                                   noch nicht bekannt

Block III                                  € 1.420,00 (2012)

Elektrofachkraft                     € 2.600,00 (2012)


Prüfungsgebühren (z.Zt. in Hamburg)

Anmeldung zur Pürfung         €      50,00

(Diese Bearbeitungsgebühr wird bei Zulassung zur Prüfung mit den Prüfungsgebühren verrechnet)

Block I, II, III                             €     750,00

Block I, II                                 €     600,00

Die Ausbildung besteht - wie auch die Prüfung - aus drei Blöcken. Eine detaillierte Stundenaufteilung folgt auf den nächsten Seiten.

Block I - Fachspezifischer Teil (480 Stunden)

Unterricht: Dienstags und Mittwochs

    * Naturwissenschaftliche Grundlagen,
    * Mathematik,
    * technische Kommunikation,
    * spezielle und allgemeine Betriebstechnik,
    * Arbeitssicherheit,
    * Brandschutz,
    * Bauordnungsrecht,
    * Projektarbeit


Insbesondere beinhaltet der Teil II auch die Vermittlung von Kenntnissen über die Grundlagen des Betreibens von Versammlungs- und Produktionsstätten sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften. So kann mit diesem bestandenen Prüfungsabschnitt das Befähigungszeugnis für technische Fachkräfte beantragt und zuerkannt werden, das zur Wahrnehmung von Leitungs- und Aufsichtsaufgaben im Sinne der einschlägigen Sicherheitsvorschriften („Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik“ im Sinne der Versammlungsstätten-Verordnung) befähigt.


Exemplarischer zeitlicher Gesamt - Ablauf/Stand September 2011:

25. Juni bis 13. Juli 2012

Elektrofachkraft für Veranstaltungstechniker (bei Bedarf, für Fachrichtung Beleuchtung)

auf Anfrage

Vorbereitungskurs „ausbildereignungsprüfung“/ Block II Unterricht in Vollzeit

September 2012

Schriftliche Ausbildereignungsprüfung

Oktober 2012

Mündliche/Praktische Ausbildereignungsprüfung/ Ende Block II

11. September 2012 bis 15. Mai 2013

Fachspezifischer Teil/ Block I / Unterricht dienstags und mittwochs

03. Januar bis 28. April 2013

Fachübergreifender Teil/ Block III / Unterricht donnerstags und freitags

Mai 2013 Schriftliche Prüfung Block III

Juni 2013 Mündliche Prüfung/ Ende Block III

August 2013 Schriftliche Prüfung Block I

September 2013 Abgabe Projektarbeit (4 Wochen nach schriftlicher Prüfung)

Oktober 2013 Mündliche Prüfung („Fachgespräch“)
Stundenplaninhalte bühnenwerk Block I / Fachspezifischer Teil

1 Unterrichtseinheit = 4 Unterrichtstunden à 45 Minuten

Allgemeine Betriebstechnik  / Thema und Anzahl UE

3.1.1. Anschlag-, Trag- und Verbindungselemente 3 UE
3.1.2. Hebezeuge und Transport m. Hel 3 UE
3.1.3. Veranstaltungstechnische Anlagen 6 UE
3.1.4. Grundlagen Automatisierung 2 UE
3.1.5. Grundlagen sicherheitstechnische Einrichtungen 2 UE
3.1.6. Bewertung Kontrolle Betriebssicherheit 3 UE
3.1.7. Materialkunde und Kalkulation 3 UE
3.1.8. Lagerung und Transport 2 UE
3.1.9. Projektmanagement 1 UE
3.1.10. Technische Abläufe und Logistik 2 UE
3.1.11. Qualitätsmanagement 2 UE
3.1.12. Facility Management 1 UE

SUMME 30 UE

Mathematische u. naturwissenschaftliche Grundlagen / Fachbereich Bühne/Studio / Thema und Anzahl UE

1.1. Grundkenntnisse über Zahlensysteme und deren Aufbau 1 UE
1.2. Berechnung technischer Größen auch unter Anwendung der Winkelfunktion 2 UE
1.3. Maßeinheiten und Einheitssysteme, Rechnen mit Größengleichungen, Zahlenwertgleichungen,
      Einheitengleichungen 2 UE
1.4. Grundlagen der Statik 5 UE
1.5. Grundlagen der Festigkeitslehre 5 UE
1.6. Grundlagen der Kinematik 3 UE
1.7. Grundlagen der Kinetik 3 UE
1.8. Grundlagen der Messtechnik 2 UE

SUMME 23 UE

Mathematische u. naturwissenschaftliche Grundlagen/ Fachbereich Beleuchtung / Thema und Anzahl UE

1.1. Grundkenntnisse über Zahlensysteme und deren Aufbau 1 UE
1.2. Berechnung technischer Größen auch unter Anwendung der Winkelfunktion 2 UE
1.3. Maßeinheiten und Einheitssysteme, Rechnen mit Größengleichungen, Zahlenwertgleichungen,
      Einheitengleichungen 2 UE
1.4. Grundlagen der Statik 2 UE
1.5. Grundlagen der Kinematik 1 UE
1.6. Grundlagen der Kinetik 1 UE
1.7. Elektrotechnische Grundlagen der Gleich- Wechselstromtechnik 2 UE
1.8. Berechnen und Darstellen von Spannungs-, Strom-, Widerstands- u. Leistungsgrößen in Gleich-,
      Wechsel- und Drehstrom 2 UE
1.9. Physikalische Grundlagen der Wärme-. Licht- und Beleuchtungstechnik 4 UE
1.10. Physiologische und psychologische Grund- lagen des Sehens und der Farbenlehre 2 UE
1.11. Grundkenntnisse der Optik 3 UE
1.12. Grundlagen der Messtechnik 1 UE

SUMME 23 UE

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit / Thema und Anzahl UE

4.1. Einschlägige Gesetze u. Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsregeln 2 UE
4.2. Schutzmaßnahmen gegen Unfall- und Gesundheitsgefahren 8 UE
4.3. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe 1 UE
4.4. Umweltschutzvorschriften und - maßnahmen 1 UE

SUMME 12 UE

Brandschutz / Thema und  Anzahl UE

5.1. Grundlagen des Brandschutzes 1 UE
5.2. Bestimmungen, Regeln u. Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes 2 UE
5.3. Brandschutz und Brandsicherheit in Versammlungsstätten 3 UE
5.4. Verhalten bei Bränden 1 UE

SUMME 7 UE

Bauordnungsrecht / Thema und Anzahl UE
6.1. Musterbauordnung, Bauordnung der Länder 1,5 UE
6.2. - 6.4. VStättV 4,5 UE

SUMME 6 UE

Technische Kommunikation/Fachbereich Bühne / Thema und Anzahl UE

2.1. Lesen techn. Zeichnungen... 5 UE
2.2. Anfertigung von Werkstatt- u. Funktionsskizzen, Bühnenplänen.... 11 UE
2.3. Grundlagen der Theater-, Film- u. Fernsehgeschichte 2 UE
2.4. Grundlagen der Stilkunde 2 UE

SUMME 20 UE

Technische Kommunikation/Fachbereich Beleuchtung / Thema und Anzahl UE

2.1. Lesen techn. Zeichnungen... 5 UE
2.2. Anfertigung von Werkstatt- u. Funktionsskizzen, Beleuchtungs- und Schaltplänen... 11 UE
2.3. Grundlagen der Theater-, Film- u. Fernsehgeschichte 2 UE
2.4. Grundlagen der Stilkunde 2 UE
 
SUMME 20 UE

Spezielle Betriebstechnik/Fachbereich Bühne / Thema und Anzahl UE

3.2.1. Obermaschinerie 3 UE
3.2.2.Untermaschinerie 3 UE
3.2.3. Aufbaumöglichkeiten, Einsatz u. Besonderheiten der Antriebstechnik 3 UE
3.2.4. Sicherheitstechnik u. Sicherheitstechnische Einrichtungen 2 UE
3.2.5. Bodengliederungselemente und Gerüste 3 UE
3.2.6. Prüfen und Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen 3 UE
3.2.7.Aufbau, Abbau u. Anordnung bühnentechnischer Bauten und Geräte 3 UE

SUMME 20 UE

Spezielle Betriebstechnik/ Fachbereich Beleuchtung / Thema und Anzahl UE

3.2.1. Grundlagen elektrischer Antriebe 2 UE
3.2.2.Elektrotechnische Anlagen der Energieversorgung u. -verteilung 3 UE
3.2.3. Beleuchtungstechnische Anlagen u. Geräte 4 UE
3.2.4. Grundlagen der Energiewirtschaft 1 UE
3.2.5. Prüfen u. Messen elektrischer und llichttechnischer Größen 3 UE
3.2.6. Einsatz u. Wirkungsweise beleuchtungstechnischer Geräte 3 UE
3.2.7.Elektrotechnische Lichtsteueranlagen 2 UE
3.2.8. Betriebsbedingungen u. Besonderheiten von Lichtquellen 2 UE

SUMME 20 UE

Die Prüfungen

Um Meister für Veranstaltungstechnik zu werden, müssen pro Block je eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Für den fachspezifischen Teil ist zusätzlich eine Projektarbeit zu erstellen. Gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Meister /in für Veranstaltungstechnik“ in den Fachrichtungen Bühne/Studio/ Beleuchtung/ Halle.

Die Prüfungsdauer beträgt:

Die schriftliche Prüfung findet an zwei aufeinander folgenden Tagen statt und soll nicht länger als 10 Stunden dauern, die mündliche nicht länger als 30 Minuten.Weiterhin ist eine Projektarbeit anzufertigen, die als schriftliche Hausarbeit gestellt wird und für die 30 Arbeitstage zur Verfügung stehen (ab dem Moment, an dem die Kammer dem vom Prüfling eingereichten Thema zustimmt).

Bestehen der Prüfung: Die Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach werden zusammengefasst. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsfächern, im schriftlichen und im praktischen Teil der berufs- und arbeitspädagogischen Teils, in der Projektarbeit sowie in dem Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Prüfungswiederholung: Die Meisterprüfung kann zweimal wiederholt werden. Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer von einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern befreit, wenn er darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat und er sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholdungsprüfung anmeldet.

Prüfende Stelle: Die Prüfung der Blöcke I und III wird durch den Meisterprüfungsausschuss der Handelskammer Hamburg abgenommen, die Prüfung des Block II durch die Handwerkskammer Hamburg.

Kontaktadresse:  Handelskammer Hamburg
                            Geschäftsbereich  Berufsbildung
                            Frau Annabelle Luther (annabelle.luther@hk24.de)
                            Adolphsplatz 1

                            20457 Hamburg

                            Tel.:   040/ 36138 - 334
                            Fax.:   040/ 36138 - 61334

                           Weitere Informationen der Handwerkskammer, Hamburg


Abschlussbezeichnung: Die Abschlussbezeichnung lautet:

„Geprüfter Meister für  Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik“

Anmeldung: Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der Handelskammer Hamburg. Hierfür ist der Antrag auf „Zulassung zur Fortbildungsprüfung“ auszufüllen und mit weiteren Unterlagen wie Lebensläufe und ggfs. Zeugnissen fristgerecht einzureichen. Das entsprechende Formular kann über www.buehnenwerk.de oder www.hk24.de abgerufen werden.

Die Prüfungsverordnung liegt im bühnenwerk vor kann auf Wunsch jederzeit eingesehen werden.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung laut Prüfungsordnung:

1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung, in der die Prüfung abgelegt werden soll, zugeordnet werden, und danach eine mindestens zweijährige dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis

oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten gewerblich- technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, nachweist.

Abweichend davon kann zur Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Im Zweifelsfall bieten wir gern an, Ihre Zulassung individuell bei der Kammer für Sie prüfen zu lassen. Am besten ist es jedoch, Sie setzen sich im Vorfeld selbst mit der Kammer in Verbindung, um Ihre Zulassung zu klären. Wir bitten um Verständnis dafür, dass das bühnenwerk keine Haftung dafür übernehmen kann, sollte ein Teilnehmer zur Prüfung nicht zugelassen werden!

Bei der Zulassung zur Prüfung für die Fachrichtung Beleuchtung muss die Qualifikation als Elektrofachkraft vorhanden sein. Hierbei müssen Kenntnisse in den Bereichen Errichten, Ändern und Instandhalten von elektrischen Anlagen sowie in Gefahrenerkennung nachgewiesen werden. Wer die Elektrofachkraft nicht vorweisen kann, kann diese Qualifikation in einem dreiwöchigen Vollzeitkurs im bühnenwerk erlangen.
Weitere empfohlene Voraussetzungen:

    * Mathematische u. naturwissenschaftliche Grundkenntnisse auf Realschulniveau.
      Zur Selbsteinschätzung der Mathekenntnisse schicken wir Ihnen gern einen Test zu!
    * Gute Allgemeinbildung
    * Durchsetzungsvermögen
    * Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
    * Zeitliche Flexibilität: Die Fortbildung erfordert ein hohes Maß an Selbststudium
      und der entsprechende Zeitaufwand sollte von Beginn an in die zeitliche Planung einkalkuliert werden!


Lehrgangsbedingungen


Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Mit Eingang der Teilnahmebestätigung wird die Workshop-Gebühr fällig. Die Teilnahmeberechtigung kann auf andere Personen übertragen werden, wenn Name und Anschrift des Teilnehmers bis 14 Tage vor Workshop-Beginn dem bühnenwerk mitgeteilt wurden.

Wenn eine Absage mehr als vier Wochen vor Workshop-Beginn erfolgt, kann die Gebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 51,00 entweder zurückgezahlt werden oder für einen anderen Workshop gutgeschrieben werden.

Für den Workshop wird vom bühnenwerk kein Versicherungsschutz übernommen. Reklamationen oder sonstige Ansprüche müssen bis 7 Tage nach Veranstaltungsende dem bühnenwerk mitgeteilt worden sein

Das bühnenwerk behält sich vor,

• den Programminhalt, den Ablauf zu ändern
• die Dozenten zu wechseln
• Teilnahmeberechtigungen zu widerrufen
• Veranstaltungen zu stornieren
• Ersatztermine festzulegen
Förderungsmöglichkeiten/ Meister-Bafög

Es besteht die Möglichkeit, Förderungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Anspruch zu nehmen. Diese Förderung gilt für die Blöcke I bis III - nicht für den Matheangleichkurs und die Elektrofachkraft! Zum 01.07.2009 wurde das AFBG überarbeitet. Ausführliche Informationen finden sie hier im bühnenwerk und auf der Homepage  des Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Zur Beantragung sind folgende Formulare nötig:

    *  Formblatt A: Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung

    * Formblatt B: Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte
      
       Dieses Formular muss durch das bühnenwerk ausgefüllt werden.

    * Evtl. ein zusätzliches Formular des jeweils zuständigen Amtes

Die Formblätter A und B finden sie hier im bühnenwerk und auf der Homepage  des Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Name, Vorname: *
Adresse: *
Postleitzahl, Ort: *
Telefon: *
Mobil:
E-Mail: *
Fax:
Name, Vorname:
Adresse:
Postleitzahl, Ort:
Telefon:
Mobil:
E-Mail:
Fax:
Ort: *
Datum: *
Die Workshopbedingungen habe ich gelesen und akzeptiert.
Rechnungsanschrift (falls abweichend)
Alle mit einem * versehenen Felder sind Pflichtfelder. Bitte beachten Sie ausserdem, das Sie sich durch das senden diese Formulares verbindlich anmelden !
Block I (Fachspezifischer Teil) vom 11.09.2012 bis ca. 15.05.2013
zum Preis von € 2940,00
Nachricht:
Click for new image
Code: *
Literatur

Block I: div. Auswahlmöglichkeiten, bitte anfragen!

Block II: Handwerkerfibel Band 3 für Berufs- und Arbeitspädagogik       €    24,90

Block III: „Arbeitsgesetze“ dtv-beck Verlag                                        ca. €    6,50

„Der Industriemeister“ Feldhaus-Verlag (3 Bände)                                 €   92,80
ISBN 3-88264-404 4                                                        

Alle Preise sind ohne Gewähr.
bühnenwerk GmbH
Klaus-Groth-Str. 15
20535 Hamburg

Tel: 040 / 41 00 66 20

post@buehnenwerk.de