Klaus-Groth-Str. 15
20535 Hamburg

Tel   040-41006620
Fax  040-41006619
Zertifiziertes Institut nach AZWV Anerkannter Bildungsträger
Geprüfter Meister/ Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik in Hamburg

Zweite Fachrichtung

Fachrichtungen Bühne/Studio und Bühnen- und Studiobeleuchtung für Meister der Veranstaltungstechnik zur Erlangung der zweiten Fachrichtung

Fortbildung: Meister/in für Veranstaltungstechnik Zweite Fachrichtung


Ausbildungsziel

Diese Fortbildung richtet sich an bereits fertige Meister für Veranstaltungstechnik, die anstreben, den Meistertitel auch noch für eine zweite Fachrichtung zu erlangen.

Das Konzept des bühnenwerk ermöglicht es, an dieser Fortbildung berufsbegleitend teilzunehmen. Der Unterricht findet jeweils zweimal pro Woche, dienstags und mittwochs, von 9.00 bis 16.00 Uhr statt. Die Dauer des Unterrichts erstreckt sich über knapp 2 Monate.


Zulassungsvoraussetzung

·Fertiger Meister für Veranstaltungstechnik (Fachspezifischer Teil, Fachübergreifender Teil und Ausbildereignungsprüfung).

·Wer die Fachrichtung Bühnen- und Studiobeleuchtung ablegen möchte, muss zusätzlich den Nachweis erbringen, dass er „Elektrofachkraft“ für die Veranstaltungstechnik“ ist.

·Der Abschluss der ersten Meisterprüfung darf nicht mehr als 5 Jahre vor Antragsstellung zur zweiten Fachrichtung zurück liegen.


Termin

Block I Fachspezifischer Teil: Einstieg in einen laufenden Kurs zu dem Zeitpunkt, ab dem der Kurs nach den Fachrichtungen getrennt wird:

13. März bis ca. 15. Mai 2012, jeweils dienstags und mittwochs von 09:00 bis 15:50 Uhr


Ein exemplarischer zeitlicher Gesamt - Ablauf/Stand September 2011:

13. März bis ca. 12. Mai 2012

Fachspezifischer Teil/ Block I ab Zeitpunkt der getrennten Fachrichtungen / Unterricht Dienstags
und Mittwochs

Juli 2012 Schriftliche Prüfung

August 2012 Abgabe Projektarbeit (4 Wochen nach schriftlicher Prüfung)

September 2012 Mündliche Prüfung („Fachgespräch“)


Lehrgangsgebühren

Fachspezifischer Teil, Zweite Fachrichtung : € 1.150,00


Prüfungsgebühren  (z.Zt. in Hamburg)

Anmeldung zur Prüfung€ 50,00

(Diese Bearbeitungsgebühr wird bei Zulassung zur Prüfung mit den Prüfungsgebühren verrechnet)

Prüfungsgebühr :€ 400,00


Alle Preise sind ohne Gewähr.

Der gesamte Kurs beträgt 144 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

·Spezielle Betriebstechnik
·Technische Kommunikation
·Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen

Inhalt der einzelnen Fächer ist, gemäß Rahmenlehrstoffplan, der Teil, der in den beiden Fachrichtungen Bühne und Beleuchtung unterschiedlich ist. Die Kenntnis der gemeinsamen Inhalte werden vorausgesetzt.

Die Rahmenlehrstoffpläne für den fachübergreifenden sowie den fachspezifischen Teil liegen im bühnenwerk vor und können auf Wunsch jederzeit eingesehen werden!

Ab Dezember liegen auch die fertigen Stundenpläne für den Unterrichtszeitraum 25.3. bis 21.05.2008 vor und können auf Wunsch eingesehen werden.


Stundenplaninhalte

1 Unterrichtseinheit UE = 4 Unterrichtstunden à 45 Minuten
Insgesamt 144 Unterrichtstunden,
verteilt auf 18 Unterrichtstage

Technische Kommunikation/Fachbereich Bühne ThemaAnzahl UE

2.2. Anfertigung von Werkstatt- u. Funktionsskizzen, Bühnenplänen....3
 
SUMME 3

Technische Kommunikation/Fachbereich Beleuchtung

ThemaAnzahl UE

2.2. Anfertigung von Werkstatt- u. Funktionsskizzen, 2
       Beleuchtungs- und Schaltplänen...
 
SUMME 2

Mathematische u. naturwissenschaftliche Grundlagen/ Fachbereich Bühne/Studio ThemaAnzahl UE

1.4. Grundlagen der Statik 3
 
1.5. Grundlagen der Festigkeitslehre 5
 
1.6. Grundlagen der Kinematik 2
 
1.7. Grundlagen der Kinetik 2
 
1.8. Grundlagen der Messtechnik 1
 
SUMME 13

Mathematische u. naturwissenschaftliche Grundlagen/ Fachbereich Beleuchtung

ThemaAnzahl UE


1.7. Elektrotechnische Grundlagen der Gleich-, Wechselstromtechnik 2
 
1.8. Berechnen und Darstellen von Spannungs-, Strom-, Widerstands- u. Leistungsgrößen in
      Gleich-, Wechsel- und Drehstrom 2
 
1.9. Physikalische Grundlagen der Wärme-. Licht- und Beleuchtungstechnik 4
 
1.10. Physiologische und psychologische Grundlagen des Sehens und der Farbenlehre 2
 
1.11. Grundkenntnisse der Optik 3
 
SUMME 13
      
Spezielle Betriebstechnik/Fachbereich Bühne ThemaAnzahl UE

3.2.1. Obermaschinerie 3
 
3.2.2. Untermaschinerie 3
 
3.2.3. Aufbaumöglichkeiten, Einsatz u. Besonderheiten der Antriebstechnik 3
 
3.2.4. Sicherheitstechnik u. sicherheitstechnische Einrichtungen 2
 
3.2.5. Bodengliederungselemente und Gerüste 3
 
3.2.6. Prüfen und Messen elektrischer u. nichtelektrischer Größen 3
 
3.2.7.Aufbau, Abbau u. Anordnung bühnentechnischer Bauten und Geräte 3
 
SUMME 20
  
Spezielle Betriebstechnik/ Fachbereich Beleuchtung ThemaAnzahl UE

3.2.1. Grundlagen elektrischer Antriebe 2
 
3.2.2.Elektrotechnische Anlagen der Energie versorgung u. -verteilung 3 
 
3.2.3. Beleuchtungstechnische Anlagen u. Geräte 4
 
3.2.4. Grundlagen der Energiewirtschaft 1
 
3.2.5. Prüfen u. Messen elektrischer und 3
lichttechnischer Größen 
 
3.2.6. Einsatz u. Wirkungsweise beleuchtungstechnischer Geräte 3
 
3.2.7.Elektrotechnische Lichtsteueranlagen 2
 
3.2.8. Betriebsbedingungen u. Besonderheiten von Lichtquellen 2
 
SUMME 20

Die Prüfungen

Um Meister für Veranstaltungstechnik zu werden, müssen pro Block je eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Für den fachspezifischen Teil ist zusätzlich eine Projektarbeit zu erstellen. Gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Meister /in für Veranstaltungstechnik“ in den Fachrichtungen Bühne/Studio/ Beleuchtung/ Halle.

Die Prüfungsdauer beträgt:

Die schriftliche Prüfung findet an zwei aufeinander folgenden Tagen statt und soll nicht länger als 10 Stunden dauern, die mündliche nicht länger als 30 Minuten.Weiterhin ist eine Projektarbeit anzufertigen, die als schriftliche Hausarbeit gestellt wird und für die 30 Arbeitstage zur Verfügung stehen (ab dem Moment, an dem die Kammer dem vom Prüfling eingereichten Thema zustimmt).

Bestehen der Prüfung: Die Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach werden zusammengefasst. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsfächern, im schriftlichen und im praktischen Teil der berufs- und arbeitspädagogischen Teils, in der Projektarbeit sowie in dem Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Prüfungswiederholung: Die Meisterprüfung kann zweimal wiederholt werden. Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer von einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern befreit, wenn er darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat und er sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholdungsprüfung anmeldet.

Prüfende Stelle: Die Prüfung der Blöcke I und III wird durch den Meisterprüfungsausschuss der Handelskammer Hamburg abgenommen, die Prüfung des Block II durch die Handwerkskammer Hamburg.

Kontaktadresse:  Handelskammer Hamburg
                            Geschäftsbereich  Berufsbildung
                            Frau Annabelle Luther (annabelle.luther@hk24.de)
                            Adolphsplatz 1

                            20457 Hamburg

                            Tel.:   040/ 36138 - 334
                            Fax.:   040/ 36138 - 61334

                           Weitere Informationen der Handwerkskammer, Hamburg


Abschlussbezeichnung: Die Abschlussbezeichnung lautet:

„Geprüfter Meister für  Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik“

Anmeldung: Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der Handelskammer Hamburg. Hierfür ist der Antrag auf „Zulassung zur Fortbildungsprüfung“ auszufüllen und mit weiteren Unterlagen wie Lebensläufe und ggfs. Zeugnissen fristgerecht einzureichen. Das entsprechende Formular kann über www.buehnenwerk.de oder www.hk24.de abgerufen werden.

Die Prüfungsverordnung liegt im bühnenwerk vor kann auf Wunsch jederzeit eingesehen werden.
Lehrgangsbedingungen

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Mit Eingang der Teilnahmebestätigung wird die Workshop-Gebühr fällig. Die Teilnahmeberechtigung kann auf andere Personen übertragen werden, wenn Name und Anschrift des Teilnehmers bis 14 Tage vor Workshop-Beginn dem bühnenwerk mitgeteilt wurden.

Wenn eine Absage mehr als vier Wochen vor Workshop-Beginn erfolgt, kann die Gebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 51,00 entweder zurückgezahlt werden oder für einen anderen Workshop gutgeschrieben werden.

Für den Workshop wird vom bühnenwerk kein Versicherungsschutz übernommen. Reklamationen oder sonstige Ansprüche müssen bis 7 Tage nach Veranstaltungsende dem bühnenwerk mitgeteilt worden sein

Das bühnenwerk behält sich vor,

• den Programminhalt, den Ablauf zu ändern

• die Dozenten zu wechseln

• Teilnahmeberechtigungen zu widerrufen

• Veranstaltungen zu stornieren

• Ersatztermine festzulegen
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Rechnungsanschrift (falls abweichend)
Block I (Fachspezifischer Teil)/ Zweite Fachrichtung vom
13.03.2012 bis 15.05.2012 zum Preis von € 1150,00
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Die Workshopbedingungen habe ich gelesen und akzeptiert.
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Literatur

Block I: div. Auswahlmöglichkeiten, bitte anfragen!

Block II: Handwerkerfibel Band 3 für Berufs- und Arbeitspädagogik       €    24,90

Block III: „Arbeitsgesetze“ dtv-beck Verlag                                        ca. €    6,50

„Der Industriemeister“ Feldhaus-Verlag (3 Bände)                                 €   92,80
ISBN 3-88264-404 4                                                        

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