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Zertifiziertes Institut nach AZWV Anerkannter Bildungsträger
Inhouse-Seminare für Ihre Mitarbeiter

In den letzten Jahren haben viele Theater von unseren Inhouse-Seminaren profitiert. Auch diesen Workshop bieten wir auf Wunsch bei Ihnen vor Ort an.


Was sind die Vorteile von Inhouse-Seminaren?

- Seminarziele werden direkt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

- Mitarbeiter werden mit den eigenen Arbeitsmitteln geschult

- Das gemeinsame Lernen fördert Teamgeist und Kommunikation

- Seminare können zur Unterweisung genutzt werden

- Gleich mehrere Mitarbeiter werden auf den neuesten Stand gebracht

- Erheblicher Preisvorteil gegenüber offenen Seminaren

- Keine Reisekosten und Spesen für die Mitarbeiter


Weitere aktuelle Themen für Inhouse Seminare:

- Gefährdungsbeurteilungen im Theater

- Sachkundiger für Traversensysteme

- Versammlungsstättenverordnung

- Rigging


Wenn Sie Interesse haben sprechen Sie uns an oder senden Sie uns eine Anfrage per Mail. Wir stehen Ihnen jederzeit für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
bühnenwerk gmbh
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Tel: 040 / 41 00 66 20 
post@buehnenwerk.de
Workshop Gefährdungsbeurteilung in Veranstaltungsbetrieben

Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes vom 21. August 1996 sind die Betriebe verpflichtet, für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und diese zu dokumentieren. Für die Umsetzung dieser Forderung in Veranstaltungsbetrieben wurden bereits verschiedene Modelle entwickelt. Peter Haenle (Sicherheitsingenieur) und Dr. Joachim Meifort (Betriebsarzt) haben eine Methode entwickelt, die sie in verschiedenen Hamburger Theatern bereits mit Erfolg angewandt haben und nun in diesem Workshop vorstellen.

Die Gefährdungsbeurteilung wird bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und der Organisation von Arbeitsabläufen zum wichtigen Instrument.

Das Konzept

Die Teilnehmer führen auf der Bühne eine Bauprobe durch und erarbeiten anschließend an diesem konkreten Beispiel eine Gefährdungsbeurteilung nach der „Hamburger Methode“. Ziel des Workshops ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, für Arbeitsplätze mit festgelegten Tätigkeiten und für wechselnde Bühnenproduktionen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Zielgruppe

• Meister für Veranstaltungstechnik
• Fachkräfte für Arbeitssicherheit
• Sicherheitsbeauftragte
• Beleuchter
• Studenten des Bereiches Veranstaltungs- und Medientechnik
• Interessierte aus technischen Bereichen
• Theatertechniker
• Auszubildende „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“

Teilnehmergruppen

Die Teilnehmergruppen fassen maximal 18 Personen, damit ein optimales Lernergebnis erzielt werden kann.

Teilnehmerbescheinigung

Die Teilnehmer erhalten die Fortbildungsbescheinigung „Gefährdungsbeurteilung
in Veranstaltungsbetrieben“ des bühnenwerk.

Termin

12.11.2012 und 13.11.2012

Kursgebühr

Die Gebühr für den Workshop beträgt € 420,00 zzgl. Ust. und wird mit Erhalt der Anmeldebestätigung fällig.
1. Tag

Dozent: Sebastian Hellwig

11:00 - 13:30

• Struktur des Arbeitsschutzes im Theater
• Arbeitsschutzgesetz
• Nutzen des Arbeitsschutzes für den Betrieb

MITTAGSPAUSE

Dozent: Sebastian Hellwig

14:00 - 15:30 Bauprobe auf der Bühne

• Schwebende Lasten
• Heben und Tragen
• Koordination

15:45 - 17:15 Elektrowerkstatt

• Arbeitsplätze
• Werkzeuge

2. Tag

Dozent: Sebastian Hellwig

9:00 - 11:30

• Methode der Gefährdungsanalyse für festgelegte Tätigkeiten (Bauprobe am Vortag)
• Produktionsbezogene Gefährdungsanalyse

MITTAGSPAUSE

Dozent: NN

14:00 - 16:00

• Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsanalyse

16:00 - 17:00

• Feedback
Workshopbedingungen

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Mit Eingang der Teilnahmebestätigung wird die Workshop-Gebühr fällig. Die Teilnahmeberechtigung kann auf andere Personen übertragen werden, wenn Name und Anschrift des Teilnehmers bis 14 Tage vor Workshop-Beginn dem bühnenwerk mitgeteilt wurden.

Wenn eine Absage mehr als vier Wochen vor Workshop-Beginn erfolgt, kann die Gebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 51,00 entweder zurückgezahlt werden oder für einen anderen Workshop gutgeschrieben werden.

Für den Workshop wird vom bühnenwerk kein Versicherungsschutz übernommen. Reklamationen oder sonstige Ansprüche müssen bis 7 Tage nach Veranstaltungsende dem bühnenwerk mitgeteilt worden sein

Das bühnenwerk behält sich vor,

• den Programminhalt, den Ablauf zu ändern

• die Dozenten zu wechseln

• Teilnahmeberechtigungen zu widerrufen

• Veranstaltungen zu stornieren

• Ersatztermine festzulegen
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