Inhouse-Seminare für Ihre Mitarbeiter
In den letzten Jahren haben viele Theater von unseren Inhouse-Seminaren profitiert. Auch diesen Workshop bieten wir auf Wunsch bei Ihnen vor Ort an.
Was sind die Vorteile von Inhouse-Seminaren?
- Seminarziele werden direkt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
- Mitarbeiter werden mit den eigenen Arbeitsmitteln geschult
- Das gemeinsame Lernen fördert Teamgeist und Kommunikation
- Seminare können zur Unterweisung genutzt werden
- Gleich mehrere Mitarbeiter werden auf den neuesten Stand gebracht
- Erheblicher Preisvorteil gegenüber offenen Seminaren
- Keine Reisekosten und Spesen für die Mitarbeiter
Weitere aktuelle Themen für Inhouse Seminare:
- Gefährdungsbeurteilungen im Theater
- Sachkundiger für Traversensysteme
- Versammlungsstättenverordnung
- Rigging
Wenn Sie Interesse haben sprechen Sie uns an oder senden Sie uns eine Anfrage per Mail. Wir stehen Ihnen jederzeit für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
bühnenwerk gmbh
Klaus-Groth-Str. 15
20535 Hamburg
Tel: 040 / 41 00 66 20
post@buehnenwerk.de
Workshop Gefährdungsbeurteilung in Veranstaltungsbetrieben
Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes vom 21. August 1996 sind die Betriebe verpflichtet, für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und diese zu dokumentieren. Für die Umsetzung dieser Forderung in Veranstaltungsbetrieben wurden bereits verschiedene Modelle entwickelt. Peter Haenle (Sicherheitsingenieur) und Dr. Joachim Meifort (Betriebsarzt) haben eine Methode entwickelt, die sie in verschiedenen Hamburger Theatern bereits mit Erfolg angewandt haben und nun in diesem Workshop vorstellen.
Die Gefährdungsbeurteilung wird bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und der Organisation von Arbeitsabläufen zum wichtigen Instrument.
Das Konzept
Die Teilnehmer führen auf der Bühne eine Bauprobe durch und erarbeiten anschließend an diesem konkreten Beispiel eine Gefährdungsbeurteilung nach der „Hamburger Methode“. Ziel des Workshops ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, für Arbeitsplätze mit festgelegten Tätigkeiten und für wechselnde Bühnenproduktionen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Zielgruppe
• Meister für Veranstaltungstechnik
• Fachkräfte für Arbeitssicherheit
• Sicherheitsbeauftragte
• Beleuchter
• Studenten des Bereiches Veranstaltungs- und Medientechnik
• Interessierte aus technischen Bereichen
• Theatertechniker
• Auszubildende „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“
Teilnehmergruppen
Die Teilnehmergruppen fassen maximal 18 Personen, damit ein optimales Lernergebnis erzielt werden kann.
Teilnehmerbescheinigung
Die Teilnehmer erhalten die Fortbildungsbescheinigung „Gefährdungsbeurteilung
in Veranstaltungsbetrieben“ des bühnenwerk.
Termin
12.11.2012 und 13.11.2012
Kursgebühr
Die Gebühr für den Workshop beträgt € 420,00 zzgl. Ust. und wird mit Erhalt der Anmeldebestätigung fällig.
1. Tag
Dozent: Sebastian Hellwig
11:00 - 13:30
• Struktur des Arbeitsschutzes im Theater
• Arbeitsschutzgesetz
• Nutzen des Arbeitsschutzes für den Betrieb
MITTAGSPAUSE
Dozent: Sebastian Hellwig
14:00 - 15:30 Bauprobe auf der Bühne
• Schwebende Lasten
• Heben und Tragen
• Koordination
15:45 - 17:15 Elektrowerkstatt
• Arbeitsplätze
• Werkzeuge
2. Tag
Dozent: Sebastian Hellwig
9:00 - 11:30
• Methode der Gefährdungsanalyse für festgelegte Tätigkeiten (Bauprobe am Vortag)
• Produktionsbezogene Gefährdungsanalyse
MITTAGSPAUSE
Dozent: NN
14:00 - 16:00
• Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsanalyse
16:00 - 17:00
• Feedback
Workshopbedingungen
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Mit Eingang der Teilnahmebestätigung wird die Workshop-Gebühr fällig. Die Teilnahmeberechtigung kann auf andere Personen übertragen werden, wenn Name und Anschrift des Teilnehmers bis 14 Tage vor Workshop-Beginn dem bühnenwerk mitgeteilt wurden.
Wenn eine Absage mehr als vier Wochen vor Workshop-Beginn erfolgt, kann die Gebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 51,00 entweder zurückgezahlt werden oder für einen anderen Workshop gutgeschrieben werden.
Für den Workshop wird vom bühnenwerk kein Versicherungsschutz übernommen. Reklamationen oder sonstige Ansprüche müssen bis 7 Tage nach Veranstaltungsende dem bühnenwerk mitgeteilt worden sein
Das bühnenwerk behält sich vor,
• den Programminhalt, den Ablauf zu ändern
• die Dozenten zu wechseln
• Teilnahmeberechtigungen zu widerrufen
• Veranstaltungen zu stornieren
• Ersatztermine festzulegen