Inhouse-Seminare für Ihre Mitarbeiter
In den letzten Jahren haben viele Theater von unseren Inhouse-Seminaren profitiert. Auch diesen Workshop bieten wir auf Wunsch bei Ihnen vor Ort an.
Was sind die Vorteile von Inhouse-Seminaren?
- Seminarziele werden direkt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
- Mitarbeiter werden mit den eigenen Arbeitsmitteln geschult
- Das gemeinsame Lernen fördert Teamgeist und Kommunikation
- Seminare können zur Unterweisung genutzt werden
- Gleich mehrere Mitarbeiter werden auf den neuesten Stand gebracht
- Erheblicher Preisvorteil gegenüber offenen Seminaren
- Keine Reisekosten und Spesen für die Mitarbeiter
Weitere aktuelle Themen für Inhouse Seminare:
- Gefährdungsbeurteilungen im Theater
- Sachkundiger für Traversensysteme
- Versammlungsstättenverordnung
- Rigging
Wenn Sie Interesse haben sprechen Sie uns an oder senden Sie uns eine Anfrage per Mail. Wir stehen Ihnen jederzeit für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
bühnenwerk gmbh
Klaus-Groth-Str. 15
20535 Hamburg
Tel: 040 / 41 00 66 20
post@buehnenwerk.de
Workshop Sachkundiger für Anschlagsysteme
In der Veranstaltungsbranche ist es üblich und notwendig, dass Künstler sich ohne besondere Schutzausrüstung unter schwebenden und über ihren Köpfen bewegten Lasten aufhalten. Kaum ein Bereich der Veranstaltungstechnik ist so klar geregelt wie die Verwendung von Anschlagmitteln im Paragraph 9 der Unfallverhütungsvorschrift BGV - C1 für Bühnen und Studios und in der BGI 810-3 Lasten über Personen. Dennoch sind noch einige zum Teil recht abenteuerliche Interpretationen in Umlauf. In dem Workshop erlangen die Teilnehmer die notwendigen Kenntnisse du Fertigkeiten um Anschlagmittel in der Veranstaltungstechnik sicher auszuwählen und dieses fachgerecht zu verwenden.
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse für die Beurteilung der verschiedenen Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-EN-Normen, DIN-Normen, ISO-Normen) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Anschlagmitteln bzw. Lastaufnahmemitteln beurteilen kann.
Der Workshop endet mit einer theoretischen Prüfung. Bei Bestehen wird dem Teilnehmer ein Zeugnis über seine Sachkunde ausgestellt. Dieses kann für den Arbeitgeber die Grundlage für die Beauftragung des Teilnehmers zur „befähigten Person“ für den Einsatz von Anschlagmitteln sein.
Zielgruppe
• Veranstaltungs- und Eventtechniker
• Ton- und Videotechniker
• Meister für Veranstaltungstechnik
• Theatertechniker
• Eventverantwortliche
• Auszubildende „ Fachkraft für
• Beleuchter Veranstaltungstechnik“
• Studenten des Bereichs Veranstaltungs- und Medientechnik
• Interessierte aus technischen Bereichen
Teilnehmergruppen
Die Teilnehmergruppen fassen maximal 18 Personen, damit ein optimales Lernergebnis erzielt werden kann.
Termin
07.05.2012 und 05.11.2012
Kursgebühr
Die Gebühr für den Workshop beträgt € 210,00 zzgl. 19% MwSt. und wird mit Erhalt der Anmeldebestätigung fällig.
Programm
Dozent: Sebastian Hellwig
09:00 - 13:30
• Theoretische Grundlagen
Mittagspause
14:00 - 15:30
• Praktische Anwendung auf der Bühne
15:45 - 16:15
• Prüfung
Workshopbedingungen
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Mit Eingang der Teilnahmebestätigung wird die Workshop-Gebühr fällig. Die Teilnahmeberechtigung kann auf andere Personen übertragen werden, wenn Name und Anschrift des Teilnehmers bis 14 Tage vor Workshop-Beginn dem bühnenwerk mitgeteilt wurden.
Wenn eine Absage mehr als vier Wochen vor Workshop-Beginn erfolgt, kann die Gebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 51,00 entweder zurückgezahlt werden oder für einen anderen Workshop gutgeschrieben werden.
Für den Workshop wird vom bühnenwerk kein Versicherungsschutz übernommen. Reklamationen oder sonstige Ansprüche müssen bis 7 Tage nach Veranstaltungsende dem bühnenwerk mitgeteilt worden sein
Das bühnenwerk behält sich vor,
• den Programminhalt, den Ablauf zu ändern
• die Dozenten zu wechseln
• Teilnahmeberechtigungen zu widerrufen
• Veranstaltungen zu stornieren
• Ersatztermine festzulegen